Hallo Peter B.,
Ihren Ausführungen zu Folge ist hier etwas schief gelaufen. "A- und B-Stelle" bedeutet Auskunfts und Beratungsstelle. Man hätte Sie dahingehend beraten können, dass Sie zwar keinen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeitarbeit haben, wohl aber könnte eine Rente wegen Erwerbsminderung bzw. eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bzw. bei Vorliegen von BU / EU nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht beantragt werden. Es könnte allerdings sein, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllt waren. Hierfür müssten in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssten Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Wenn offensichtlich die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, könnte darauf hingewiesen werden, den Antrag nicht zu stellen.