Hallo Hartmut,
Für den Antrag R0660 reichen in der Regel die letzte Gehaltsabrechnung, die Lohnsteuerbescheinigung oder die Meldung zur Sozialversicherung aus. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesem Formular die Höhe Ihres Bruttoarbeitsentgeltes, das Sie ab Beginn der Hinterbliebenenrente beziehen und die Höhe des Bruttoentgeltes im Kalenderjahr vor dem Rentenbeginn bescheinigen.
Das Formular muss durch den Arbeitgeber unterschrieben und abgestempelt werden und sodann an die Deutsche Rentenversicherung (DRV ) zurückgesandt werden.
Bei Fragen können Sie sich auch an die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 wenden. Diese erreichen Sie in der Zeit von montags bis donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung