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Experten-Antwort

Antrag Reha

von sweety16.06.2010 | 09:48
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26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin seit dem 28.05.2010 AU, Diagnose: BO- Zustand, Generalisierte Angstzustände, Mittelgr. Deppression, Im Moment soll abgeklärt werden ob organische Ursache auszuschließen ist, Schildrüse, Frauenarzt Harmone, Gestern habe ich einen Antr. zur Einleitung von Leistungen zur Reha erhalten. IKK hat mir gesagt dieser Antrag muss zur IKK die müssen was draufschreiben, dann würde ich die Anträge (notwendigen) von IKK erhalten diese dann zum Rententräger. Wie lange dauert die Bearbneitung bis zur Bewilligung oder Ablehnung weiß ja nicht. Ich habe einen Sohn der in Sachsen-Anhalt lebt er sit 26 Jahre . Ich sehe meinen Sohn erst wieder Ende August diesen Jahres (das erste Mal in diesem Jahr) Was ist wenn die Reha in diesem Termin fällt, Kann mann die Reha verschieben ? Kann man die Reha ablehnen?, Was passiert wenn ich die dann ablehne weil ich meinen Sohn sehen möchte, Bekomme ich dann nie wieder ne Reha ich hatte auch noch keine. Bei einem Psychiater bin ich derzeit in Behandlung,Einen psychologentermin habe ich trotz intensiver Bemühungen noch nicht erhalten. Ich stehe auf 4 Wartelisten. Können Sie mir meine Fragen bitte beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo sweety,

wielange die Bearbeitung Ihres vorgesehenen Rehabilitationsantrages beim Rentenversicherungsträger dauern wird, können wir vorab nicht einschätzen.

Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrages muss der Rententräger seine Zuständigkeit klären. Danach wird die weitere Bearbeitung bis zur Entscheidung (Bewilligung oder Ablehnung) vorgenommen. Sollte im Falle einer Bewilligung der Termin für die Durchführung der Maßnahme mit dem geplanten Familienbesuch zusammenfallen, wäre in Absprache mit der Krankenkasse, der Rehaklinik und dem Rententräger eine individuelle Lösung zu suchen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lucky,

da mir eine Einigung bis Mittwoch mit den Ärzten unwahrscheinlich erscheint, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Kostenträger der Reha-Maßnahme (Krankenkasse/Renten- oder Unfallversicherungsträger) in Verbindung zu setzen und um Einsichtnahme (ggf. bei Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt) zu bitten.

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24 Antworten

-_-am 16.06.2010 | 10:14
Die Grundsätze der Rentenversicherungsträger zum Dispositionsrecht des Versicherten finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Über die individuelle Bearbeitungszeit können keine Auskünfte erteilt werden. Den Aufnahmetermin können Sie ggf. mit dem Behandlungshaus abstimmen.
sweetyam 16.06.2010 | 10:43
ich denke, dass die Antwort nicht korrekt ist. Grundsätze der Rentenversicherungsträger zum Dispositionsrecht des Versicherten trifft für mich derzeit gar nicht zu. Ich werde vom AG bezahlt bin erst seit dem 28.05.2010 Krank sechs Wochen sind noch nicht um, wollte auch im Vorfeld erkundigungen einholen, habe den Antrag noch nicht einmal zur Krankenkasse geschickt
Zam 16.06.2010 | 11:05
Es kann normalerweise unmöglich sein, das Sie bereits nach nur 14 ! Tagen der Krankschreibung seitens der IKK zur Rehantragstellung aufgefordert werden. Allerdings habe ich seinerzeit von einigen meiner ehemaligen Mitpatienten sehr viel neagitives gerade über die IKK gehört, sodass dem Verein wohl alles zuzutrauen ist.
Sozialrechtleram 16.06.2010 | 11:13
Treten Sie einem Sozialverband bei und lassen Sie sich ausführlich beraten. Bevor Sie eine Reha machen, die ihr Dispositionsrecht aushebelt, denn mit Antragstellung gehen Sie das Risiko einer Umdeutung in einen Rentenantrag ein nebst einer unfreiwilligen Begutachtung durch die Klinik, denn die DRV nutzt die Behandler und das Vertrauen der Behandelten gnadenlos aus und schert sich nicht um Recht und Gesetz, sollten Sie sich in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untersuchen und ggfs. behandeln lassen. Vereinbaren sie bei Abschließung des Behandlungsvertrages ein vollständiges Einsichtsrecht in Ihre Krankenakte. Das schützt vor unangenehmen Überraschungen.
sweetyam 16.06.2010 | 11:40
Hallo Z, nein meine Hausärztin hat mir eine Reha (eigentlich Kur) empfohlen. Die IKK ist nicht die jenige die gesagt hat ich muss. Ich weiß auch garnicht warum jetzt Reha und nicht Kur was ist der Unterschied
Zam 16.06.2010 | 12:12
Eine " Kur " in dem Sinne wie früher gibts nicht mehr. Das heisst jetzt med. Rehamassnahme . http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinische_Rehabilitation http://de.wikipedia.org/wiki/Kur So eine Reha dient auch nicht in erster Linie ihrer Gesundheit , sondern der Abwendung einer Erwerbsminderung. Sie sollen und werden in so einer Reha so schnell wie nur möglich wieder arbeitsfähig gemacht werden, damit Sie - vor allem der Kasse - keine weiteren Kosten verursachen sondern schnellstmöglich wieder " schaffen " können. Eine med. Reha ist also nicht nur morgens Fango und abends Tango - sondern harte Arbeit mit einem meistens sehr ausgefülltem Tag. Dazu muss man auch relativ fit sein. Dies kann dann auch schon mal auf Kosten ihrer (Rest)Gesundheit geschehen und mache Leute kommen kränker nach Hause, als Sie vor der Reha waren oder müssen aus gesundheitlichen Gründen die Reha sogar abbrechen. Wenn aber noch nicht mal genau feststeht , ob Sie zusätzlich zu den pychischen Erkrankungen auch körperlich erkrankt sind weil die Untersuchungen dazu noch laufen, halte ich einen Rehaantrag zum jetzigen Zeitpunkt für absoluten Unsinn. Erstmal muss man ja klipp und klar wissen wo ihr wirkliches gesundheitliches Problem liegt und dann kann man über eine Rehaantrag nachdenken. Grundsätzlich können Sie natürlich die Reha zeitlich - in Absprache mit dem Kostenträger der Massnahme sowie der Rehaklinik - verschieben. Ganz absagen würde ich Sie aber nicht. Sonst müssten Sie dann später den ganzen Antragskrams noch mal alles ausfüllen... Außerdem muss eine Reha nach der Genehmigung auch innerhalb einer gewissen Frist ( glaube 6 Monate ) angetreten werden, sonst verfällt die Rehagenehmigung sowieso und muss dann ebenfalls ganz neu alles beantragt werden.
Vateram 16.06.2010 | 15:53
" Ich habe einen Sohn der in Sachsen-Anhalt lebt er sit 26 Jahre . Ich sehe meinen Sohn erst wieder Ende August diesen Jahres (das erste Mal in diesem Jahr) Was ist wenn die Reha in diesem Termin fällt, Kann mann die Reha verschieben ?" Zu so einer Argumentation und darum die Verschiebung/Absage einer Reha auch nur in Erwägung zu ziehen, fällt mir eigentlich echt nichts mehr ein. Ihr Sohn ist 26 und damit wohl eigenständig lebensfähig und könnte ( wen er dies den wirklich möchte .. ) Sie doch zu jederzeit ( z.b. an irgendeinem Wochenende etc. ) besuchen. Und warum muss der Besucht gerade im August sttfinden ? Außerdem liegt Sachsen-Anhalt ja nun nicht in Australien oder in Afrika und damit in unerreichbarer Ferne und der finanzielle Aufwand eines Besuches von dort in einem anderen Ort irgendwo in D ist ja nun auch nicht besonders groß. Ihr Sohn sollte sich mal um Sie kümmern wenn Sie so krank sind und sich sofort ins Auto oder die Bahn setzen und Sie besuchen. Über manche Probleme die einige Leute haben und überhaupt gar keine Probleme sind, kann man nur den Kopf schütteln.
sweetyam 16.06.2010 | 17:34
Vater: solche Aussagen wie: Ihr Sohn ist 26 und damit wohl eigenständig lebensfähig und könnte ( wen er dies den wirklich möchte .. ) Sie doch zu jederzeit ( z.b. an irgendeinem Wochenende etc. ) besuchen. Und warum muss der Besucht gerade im August sttfinden ? würde ich empfehlen, ohne Hindergrundwissen, zu lassen. Damit ist mir auch gar nicht geholfen. Ich will aber jetzt nicht noch die Krankheit Behinderung meines Sohnes ausführen oder warum nur August. Das war auch nicht meine Frage. Das hat mir überhauptnicht geholfen ich bedanke mich dafür mich hier so fertig zu machen. brauch hier auch keine Antwort drauf kann verzichten Z: vielen herzlichen dank für die Antwort hat mir weitergeholfen
RFnam 16.06.2010 | 17:18
Wenn Sie nur eine Kur machen wollen, dann suchen Sie sich einen Kurort oder ein Wellnes-Hotel aus. Die Kosten müssen Sie aber selbst tragen. Wie "Z" schon schrieb, dient eine REHA-Massnahme der der Abwendung einer Erwerbsminderung bzw. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Dafür ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig; dort ist auch der Antrag zu stellen. Wenn Sie von der Krankenkasse (KK) zur Antragstellung aufgefordert werden und dem nicht nachkommen, kann die KK das Krankengeld einstellen. Wenn eine REHA-Massnahme durchgeführt und und im Ergebnis das Weiterbestehen einer Erwerbsminderung festgestellt wird, wird zu Ihren Gunsten der REHA-Antrag auf einen Rentenantrag für eine EM-Rente umgedeutet. Wenn Sie von der KK zum REHA-Antrag aufgefordert wurden, müssen Sie den Rentenantrag stellen (Dispositionsrecht der KK), sonst stellt die KK das Krankengeld ein. Zum Abschluss, lassen Sie sich von der andauernden Hetze von "Sozialrechtler" gegen die Deutsche Rentenversicherung nicht beeinflussen. Grundlage für die Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung ist immer das im Sozialgesetzbuch niedergelegte Recht. Und deren Umsetzung führt nun mal zu für die Versicherten positiven oder negativen Entscheidungen. Von den Betroffenen werden positive Entscheidungen als normal hingenommen, negative Entscheidungen als Unrecht und Schikane betrachtet. So ist nun mal der Mensch.
Sozialrechtleram 16.06.2010 | 19:24
"Grundlage für die Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung ist immer das im Sozialgesetzbuch niedergelegte Recht. Und deren Umsetzung führt nun mal zu für die Versicherten positiven oder negativen Entscheidungen." Machen Sie doch den juristisch meist unbeleckten Usern nichts vor. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bei den Sozialleistungsträgern erfolgt in weiten Bereichen willkürlich, wie bestimmte Auswüchse z.B. im Hartz IV-Bereich gezeigt haben und erst mit gerichtlicher Hilfe gestoppt werden konnten. Bei den RV-Trägern ist das nicht anders, wie das Reha-Entlassungsberichtsverfahren zeigt, wo Behandler ohne Wissen der Behandelten zu Gutachtern umfunktioniert werden. An einer Rechtsgrundlage im Gesetzbuch für dieses Verfahren fehlt es. Die Schweigepflichtentbindungserklärungen, die den Antragstellern vorgelegt werden, entsprechen in keinster Weise den in den Gesetzen niedergelegten Rechten, wie der Bundessozialgerichtspräsident a.D. v.W. in seinem Kommentar geschrieben hat. Die Fakten sprechen gegen Ihre Ausführungen. Krankheit ist derzeit nach mangelhafter Bildung und Kindern das größte Armutsrisiko, welches man noch potenzieren kann, wenn man ohne vorherige fundierte juristische und medizinische Beratung Anträge bei den SV-Trägern stellt, unbedarft weitreichende Erklärungen abgibt und seine medizinischen Daten nicht hütet wie seine Augäpfel. Der Gebrauchtwagenhändler preist seine Karren auch mit unzutreffenden Angaben als Schnäppchen an, wobei man sich fragt, wovon der dann lebt. Prämisse der SV-Träger ist inzwischen: Kosten reduzieren und alle Anträge ablehnen, die irgendwie abgelehnt werden können. Medizinische Begründungen kann ohnehin der größte Teil er Antragsteller sowieso nicht nachvollziehen geschweige denn überprüfen. Wenn der Röntgenologe zur Diagnose Astrozytom kommt, werden die meisten Menschen im Internet nachschauen und dann anschließend beim Notar ihr Testament hinterlegen. Aber was ist, wenn der Röntgenologe gegen die Kenntnisse aus der Krankheitslehre verstoßen hat? Gibt es dann Schadensersatz wegen der psychischen Belastngen, die eine Todesdiagnose verursachen kann? Aber sowas ist ja Hetze gegen die unfehlbare Institution DRV, die ja auch nie von der Sozialgerichtsbarkeit in de Schranken verwiesen wird.
Sozialrechtleram 17.06.2010 | 07:52
Man stelle jeden Bürger unter Generalverdacht Steuergelder abzocken zu wollen und schon ist alles an Stasi- und Gestapomethoden erlaubt, was den "Sachbearbeitern" in vorauseilendem Gehorsam so einfällt. Irgendwie muß das wohl daran liegen, dass die Bediensteten (schließt die Politiker mit ein) im öffentlichen Dienst mit dem ihnen anvertrauten Geld nicht wirtschaftlich umgehen können, also eigene praktische Erfahrung mit Mißbrauch haben.
Useram 17.06.2010 | 06:54
Hat zwar nichts mit Sweetys erster Frage zu tun, Herr Sozialrechtler, aber einfach mal den üblichen Sums ^^ Haben Sie diese Texte eigentlich in der zwischenablage gespeichert oder Schreiben Sie tatsächlich jedesmal das selbe von neuem? Na Sie müssen ja Zeit haben *g* Und es werden nicht nur Anträge abgelehnt um Kosten zu sparen, sondern es werden doch tatsächlich auch Anträge abgelehnt bei denen der Versicherte zu krank ist überhaupt eine Reha zu machen, oder es werden Anträge abgelehnt, die nur darauf hinauszielen einen schönen Familienurlaub zu machen (oder warum braucht ein Kind mit einer einfachen Erkältung unbedingt eine Reha? Natürlich noch mit beiden Eltern als Begleitperson? ;-) )
Useram 17.06.2010 | 09:10
Ok, damit haben Sie sich für eine weitere Diskussion disqualifiziert. Sie werfen einem kleinen Sachbearbeiter, der nur die Entscheidungen der Ärzte und der Juristen in den Computer eingibt, "Stasi- und Gestapomethoden" vor? Sie glauben, ich als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst habe Gewalt über Geld? Oh ja, die habe ich! Ich verhelfe Leuten zu Übergangsgeld, ich zahle Kliniken die Pflegekosten aus. Lustigerweise mache ich das nicht mal selber, sondern unsere Vorgesetzten, die Beamten sind. Und dann unterstellen Sie der Deutschen Rentenversicherung auch noch Mißbrauch mit den Geldern? Nach Ihrer Meinung unterstellen wir jedem Bürger etwas. Vielleicht sollten Sie auch nicht immer jedem DRV-Mitarbeiter was unterstellen. Vielleicht steigen Sie mal von Ihrem hohen Roß runter und versuchen MIT uns zur arbeiten um den Versicherten zu helfen, und nicht dauernd GEGEN uns zu arbeiten, Bearbeitungsvorgänge zu verzögern und unterm Strich dem Versicherten mehr Aufwand aufzuheimsen. Aber ich mache es mir jetzt ganz einfach. Als professioneller Anspruchsablehner mit Arbeitszeiten von teilweise 6 - 17 Uhr habe ich leider nicht die Zeit mich mit Ihren Freichheiten zu befassen. Antworten Sie auf meinen Beitrag, ich werde jeden Ihrer Beiträge in Zukunft überlesen. Versicherten, die hier Fragen stellen, werde ich Ihre Fragen beantworten, denn dafür bin ich da, und nicht um Sand ins Getriebe zu streuen.
egalam 17.06.2010 | 11:13
Dieser Beitrag zeugt wahrhaftig einfach nur von grenzenloser Dummheit. Jemand, mit dem als Kind schon keiner spielen wollte, der diese Verbitterung an irgendeiner Stelle noch verstärkte, weil der "böse Staat" nicht so wollte wie er, startet hier seinen ganz persönlichen Rachefeldzug. Mein persönlicher Vorschlag: Gründen Sie nen Verein und verbessern die Welt, aber lassen Sie die User dieses Forums um Himmels Willen in Ruhe!
TCKam 17.06.2010 | 11:42
Hallo Egal, der Sozialrechtler fühlt sich in diesem anonymen Forum mit seinem theoretisch-juristischen Wissen "stark". Im realen Leben sieht das bei ihm ganz anders aus. Aber irgenwie muss er doch auch seine Minderwertigkeitskomplexe bewältigen. Aber solche Menschen gibt es halt auch. da muss man einfach "darüberstehen", wenns auch nervt.
Sozialrechtleram 17.06.2010 | 14:35
Sie müssen das lesen, was da steht und nicht das, was Sie gerne lesen möchten. Es gibt im Beamtenrecht das sog. Remonstrationsrecht, im Arbeitsrecht inzwischen ein "Whistleblowerrecht". Wer das trotz Kenntnis nicht nutzt, um sich an Gesetzesverstößen zu beteiligen oder sie auszuführen, ist nun einmal Mittäter. Eine der beliebten Stasi- und Gestapomethoden war es beispielsweise Berufsgeheimnisträger zu "IMs" zu machen. Lesen Sie mal in den DRV-Publikationen, wie die Reha-Ärzte "abgeschöpft" werden und wer dafür verantwortlich ist. Vergessen Sie nicht die Rechtsgrundlage zu benennen, die das Verfahren erlaubt. Allerdings weiß ich, dass Sie und andere das nicht können, weil es keine gibt.
Soziologeam 18.06.2010 | 11:29
Aus soziologischer Sicht, ist der wehrte Herr Sozialrechtler ein durchaus interessanter Fall. Es geht im nicht darum, den Usern zu helfen, nein es geht im ausschliesslich darum, seinen absoluten und extremen HASS auf die Institution Deutsche Rentenversicherung, darzustellen. Und durch seine Beiträge eine gewissen Befriedigung zu erhalten, die er sonst im Leben nicht erhält. Wir nennen das eine mittelschwere, bis schwere Psychose. Wer seine Beiträge aufmerksam verfolgt, wird dies sofort erkennen. Die zunehmende Agressivität lässt darauf schliessen, das es sich mit der Zeit verschlimmert. Das ist in der Tat sehr bedauerlich. Man kann erkennen, das die Beitäge der letzten Wochen eindeutig agrressiver und angreifender verfasst sind, spzeziell auch auf die Beiträge der "normalen User"bezogen. Sozialrechtler fühlt sich sozusagen in seinem Revier bedroht. Sein Kopf muss verarbeiten, das er das absolute Gegenteil von Zustimmung erhält. Das ist er so nicht gewohnt. Er umgibt sich in der Regel mit intellektuell eher schwachen Menschen, denen er geistig überlegen ist. Trifft er jedoch auf einen anderen Menschen, steigert das seine Agressivität, und führt auch oft zu sog. Wutausbrüchen. Die Tatsache, das er die meisten Beiträge und Fragen selber erfindet, und sich dann "selbst antwortet", deutet auf eine hohes Mass von Bestätigungssucht hin, die er bereits im Kindesalter von der Mutter nicht bekommen hat. Oft hörte er dann Aussagen wie, "Du kannst ja gar nichts", Du wirst nie etwas erreichen"."Du machst alles falsch". Das hat dazu geführt, das er nun überall Bestätigung sucht. Und wie kann man sicher sein, das man keinen Fehler macht?? In dem man die Frage und die Antwort direkt selber formuliert. Ich denke man sollte hier im Forum Rücksicht auf den Sozialrechtler nehmen. Er ist ein sehr schwer kranker Mensch. Psychische Erkrankungen werden leider in der heutigen Zeit immer noch als lapidar angesehen und nicht von allen akzeptiert. Bei einer so schweren Psychose, wie sie bei Sozialrechtler vorliegt, wäre eigentlich dringend eine Behandlung notwendig. Da er sich dieser nicht stellen wird, ( da er sich nicht für Krank hält, das wichtigste Syndrom ) , sollte man versuchen ein wenig Verständnis für Ihn aufzubringen. Wenn sie einen Menschen mit Krücken sehen, nehmen sie ihm auch nicht die Krücken weg. Er würde dann umfallen. Nur das Sozialrechtler viel schwerer krank ist, da ist es mit einer Krücke nicht getan. Soziologe
Sozialrechtleram 18.06.2010 | 13:13
Schuster bleib bei deinem Leisten. Soziologen sind die, vor denen uns unsere Eltern schon immer gewarnt haben. Soziologen verstehen von allem, was außerhalb ihres Tätigkeitsbereiches liegt, sehr wenig, aber davon dann ganz viel. Aber da Sie kein Soziologe sind, wissen Sie auch nicht, welchen Gesetzmäßigkeiten Institutionen, wie die SV-Träger, gehorchen. Vielleicht fangen Sie mal mit Max Weber an und lesen nach, was der zur Frage: "Warum handeln Institutionen?" geschrieben hat. Vielleicht geht Ihnen dann ein Lichtlein auf, warum solche Institutionen ein rechtwidriges Procedere praktizieren können. Ist natürlich klar, dass die Angehörigen dieser Institutionen bei rechtswidrigem Handeln erwischt, von Hass, den sie wegen der eigenen Unfähigkeit auf den vermeintlich Schuldigen, statt auf sich selbst, projizieren. Totalitäre Regime und Institutionen haben immer versucht die Gegner zu kriminalisieren und psychiatrisieren. Aber auch das kann man in den Standardwerken der Soziologie nachlesen. Sie sind da kein Stück besser. Ach ja, wenn Sie sich dann in der Antwort als Psychiater ausgeben wollen, sollten Sie nicht übersehen, dass die sogar so weit gingen ihre Patienten eigenhändig zu ermorden.
Sozialrechtleram 18.06.2010 | 16:37
Fühlen Sie sich als "IM"-Sympathisant oder Mittäter enttarnt? Wer behandelnde Ärzte heimlich damit beauftragt unter dem Deckmantel des Samariters auszuspionieren, bedient sich totalitärer Methoden, wie es die "DDR" und das Hitler-Regime taten. Im deutschen Sprachgebrauch sind das Stasi- oder Gestapomethoden. Wie das mit dem Ausspionieren so ganz genau funktioniert kann man hier nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18870/SharedDo…
Sozialrechtleram 19.06.2010 | 00:09
Sozialrechtler ist außerhalb dieses Forums als international und national tätiger Wissenschaftler bekannt. Solche Leute, die vor kritischem Fachpersonal und auf Hauptversammlungen mit mehreren tausend Zuhörern von weltweit agierenden Unternehmen frei reden können, haben keine Minderwertigkeitskomplexe. Die haben nur Leute wie Sie, die das nicht können. Ist Ihnen eigentlich noch nicht aufgefallen, dass die Experten schweigen, weil die meine fundierten juristischen Aussagen nicht widerlegen können? Und was ist das? "Natürlich ist es schwierig, diese Entscheidung zu treffen, ohne den Entlassungsbericht vorher gesehen zu haben. Sie können aber auf die Angaben des Arztes im Abschlussgesprach vertrauen." Primitiver gehts wohl nicht.
Ergänzungam 19.06.2010 | 00:20
Hier die Quelle: Formular G820 Erläuterungen man google DRV Formulare und klicke Rahabilitation an ... Selten solch eine Ausgeburt von Rechtsblindheit gelesen.
Wahnsinn!!!!am 20.06.2010 | 23:08
Sozialrechtler ist außerhalb dieses Forums als international und national tätiger Wissenschaftler bekannt. Solche Leute, die vor kritischem Fachpersonal und auf Hauptversammlungen mit mehreren tausend Zuhörern von weltweit agierenden Unternehmen frei reden können, haben keine Minderwertigkeitskomplexe Es ist schon bewundernswert, wie arrogant sie sind, und wie sehr von sich überzeugt. Ekelhaft, mehr fällt mir dazu nicht ein.
TCKam 21.06.2010 | 08:37
Die Aussage "Sozialrechtler ist außerhalb dieses Forums als international und national tätiger Wissenschaftler bekannt." beweist bereits wieder sehr eindeutig, ihre Minderwertigkeitskomplexe!! Wer was kann brauch damit nicht prahlen. das sie das tun, bewist wiederum, dass ihre obige Aussage eine Lüge ist. So eine Person hätte es auch gar nicht nötig, in so einem primitivem Forum agieren geschweige haätte so eine Person die Zeit dazu. Aber ich gebe gerne zu, dass ich gegenüber von Personen, die Vorträge vor tausende von Menschen halten Minderwertigkeitskomplexe haben, weil ich meine Vortäge nur bis zu einer dreistelligen Zahl halte. Aber immerhin umfassen meine Vorträge auch eien Stundenzahl im dreistelligen Bereich. Ihre Aussage "Ist Ihnen eigentlich noch nicht aufgefallen, dass die Experten schweigen, weil die meine fundierten juristischen Aussagen nicht widerlegen können? " ist auch ziemlich primitiv; ein Experte wird sich nie herablassen (er darf es sogar nicht) auf ihre theoretisch-juristisches Geschwätz einzugehen oder sich sogar verbal mit ihnen auseinanderzusetzen.
Luckyam 27.09.2010 | 15:13
Guten Tag liebes Expertenteam, ich befinde mich seit dem 18.08.`10 in Kur und werde diesen Mittwoch entlassen. Indirekt wird mir hier verweigert mein Entlassungsbericht einzusehen,bz.w. wird mir abgeraten, weil ich angeblich mehr hinein interpretieren würde und das "Vertrauensverhältnis" wäre nicht gegeben, weil ich eine Auseinandersetzung mit dem Chefarzt hatte. Ich möchte jedoch diesen Entlassungsbericht einsehen und in Kopie bekommen. Wie kann ich an diese Unterlagen kommen, denn ich habe ein Recht darauf ihn einzusehen? Nach meiner Kur sollen auf Grund Empfehlungen Dinge mit mir geschehen die ich nicht möchte. Vielen Dank für ihre HIlfe
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