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Experten-Antwort

Antrag selbst stellen oder?

von Minni30.08.2013 | 18:24
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6 Antworten

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Ich war ein halbes Jahr lang arbeitsunfähig und wurde dann von meiner KK aufgefordert, einen ReHa-Antrag zu stellen. Diese Maßnahme ging heute zu Ende und ich wurde arbeitsunfähig entlassen mit einer Beurteilung meiner Restarbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das medizinische Gutachten erhält ja die RV. Muss ich trotzdem von mir aus den Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 116 SGB VI kann Ihr Antrag auf Rehabilitation als Antrag auf Rente gelten, wenn Sie vermindert erwerbsfähig sind und die Leistungen zur Rehabilitation nicht erfolgreich war, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. Diese Antragsfiktion setzt jedoch voraus, dass der Rentenversicherungsträger entweder die Rehamaßnahme als zuständiger oder zweitangegangener Träger selber durchgeführt oder die Kosten dieser Maßnahme zu erstatten hat. Dies ich in Ihrem Fall nicht einschätzen. Unabhängig davon, werden sicher noch einige notwendige Daten mittels Formblätter erhoben, um Ihren EM-Rentenanspruch prüfen zu können.

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5 Antworten

~am 30.08.2013 | 23:57
Die DRV erhält den Bericht und wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Vermutlich um Sie zu einer Begutachtung einzubestellen. Der Gutachter wird dann entweder die Einschätzung der Rehaklinik teilen oder Sie entgegen der Aussage des Berichtes für erwerbsfähig halten. Die DRV wird Ihnen dann schriftlich durch einen Bescheid mitteilen ob und ab wann bei Ihnen eine Erwerbsminderung anerkannt wird. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen - die KK kann Sie jedoch nicht zum Widerspruch zwingen. Spricht man Ihnen die EMR zu werden Sie von der DRV zum Stellen des formellen Rentenantrags aufgefordert. In dem Zusammenhang werden Sie auch informiert mit welchem Datum der Rentenantrag zu versehen ist. Dieses Datum müssen Sie akzeptieren wenn die KK das Dispositionsrecht inne hat. Sie können jedoch nicht gezwungen werden den formellen Rentenantrag selbst zu stellen. Die KK kann lediglich einen Rehaantrag fordern und die Umwandlung wird dann auch ohne Ihr Zutun in die Wege geleitet. lesenswert: http://www.ra-kotz.de/rentenantrag.htm Ist die Erwerbsminderung erkannt, fällt der KG-Anspruch allerdings weg.
+am 31.08.2013 | 09:40
Das stimmt so nicht. Ich wurde von der DRV aufgefordert, endlich den formellen Antrag zu stellen, denn intern war die EM-Rente längst bewilligt und die KK unterrichtet. Diese stellte die Zahlung ein, mit der Begründung, dass Erwerbsunfähigkeit vorliegt - unter 3 Std. Es fehlte der formelle Antrag von mir, um die Rente zu gewähren. LG +
~am 01.09.2013 | 02:00
Natürlich stellt die KK die KG-Zahlung ein wenn man Erwerbsminderung feststellt. Die Aufforderung zur Antragstellung ist üblich, aber zum Antrag zwingen kann man jedoch niemanden.
Minniam 02.09.2013 | 07:54
liebe/r Experte/in vielen Dank für Ihre Antwort der Kostenträger für die ReHa war die RV (Antrag nach Aufforderung durch die KK) und ich beziehe seit 2006 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
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