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Antrag stellen?

von Marie14.04.2010 | 13:06
1286 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, auf Grund eines Rückenleidens bin ich nun als chronischer Schmerzpatient eingestuft. Ferner wurde mir in einer Reha eröffnet, das ich in meinem eigentlichem Beruf nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten dürfte, ohne schwer Heben, über Kopf arbeiten, stetig wechselnden Positionen, sprich kein langes Stehen oder Sitzen. Was daraus folgert, das mir eine Qualifizierung oder gar Umschulung empfohlen wurde. Nach einer Arbeitserprobung sieht es nun so aus, das ich im Mai eine Umschulung zur Bürokauffrau absolviere. Eine Umschulung jedoch bedeutet für mich 2,5 Jahre lang nur mit 65% meines eigentlichen Gehaltes auskommen zu müssen, welches jedoch die fixen Kosten im Monat nicht deckt. Welche Anträge könnte ich stellen, ausser der Fahrtkostenerstattung? Zur Zeit beziehe ich ALG 1, da mir von meinem Arbeitgeber kurz vor der Kuhr gekündigt wurde. Ferner werde ich von den Ämtern gefragt, ob ich einen Behindertenantrag gestellt hätte, wäre es in meinem Fall sinnvoll, oder würde es eh nix bringen? Da ich bisher nur gearbeitet habe und noch nie mit Anträge stellen zu tun hatte, ist es für mich Neuland in dem ich mich eher schlecht als recht auskenne. glg

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 14.04.2010 | 14:03

Hallo Marie,

dem Beitrag von jonas kann ich nur zustimmen.

Moderatoren-Antwortam 19.04.2010 | 15:51

Hallo Maria,

nein. Wird das Übergangsgeld im unmittelbaren Anschluss an das Arbeitslosengeld gewährt, wird es in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld gezahlt (§ 21 Abs. 4 SGB VI).

3 Antworten

jonasam 14.04.2010 | 13:23
Hallo Marie! Wenn Sie mit Ihrem Geld nicht auskommen, kann es sein das Ihnen ggf. aufstockend Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder ein Wohnzuschuss zusteht. Dies können Sie bei Ihrer Arbeitsgemeinschaft oder Ihrem Job-Center beantragen. Sie können auch Wohngeld beantragen, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung können Sie auch stellen. Ob es was bringt kann man nie sagen. In den wenigsten Fällen schadet es aber. MfG jonas
Stefanam 14.04.2010 | 16:54
Wobei eine Sache noch zu berücksichtigen wäre, das Übergangsgeld während der Leistung zur Teilhabe wäre mindestens so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld. Bitte informieren Sie sich erst wie hoch Ihr Übergangsgeld tatsächlich ist bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Mariaam 17.04.2010 | 10:35
Vielen Dank für die informativen Antworten. Heisst es nun das ich als Übergangsgeld nur 65% vom ALG1 erhalte? Was für mich dann noch weniger wäre? Zwar hatte ich eine kleine Rücklage, welche mir verhalf alle anliegenden Kosten dadurch abdecken zu können, jedoch da es nur eine kleine ist, werde ich es nicht damit schaffen noch weitere 2,5 Jahre zu überbrücken, wenn ich jetzt jedoch nur 65% des ALG1 bekommen würde, wäre es absolut nicht mehr möglich, damit zurrecht zu kommen. glg
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