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Experten-Antwort

Antrag Teil EU Rente läuft deswegen ALG II abgelehnt

von Kathi06.01.2012 | 18:31
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2 Antworten

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Guten Tag, ich habe einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente beim Rententräger gestellt. Das Verfahren läuft. - Nun ist mein ALG I zu Ende (bezogen nach §117 und vom Amtsarzt der Agentur für Arbeit mit Restleistungsvermögen arbeitsfähig geschrieben worden zu Beginn der ALG I Zeit nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug.) Wollte nun ALG II beim Jobcenter beantragen - vergeblich. Das Jobcenter teilte mir mit, dass ich erst einen Beweis (in Form einer Beschienigung meines Arztes) erbringen müsse, dass ich arbeitsfähig bin, denn da ich einen Antrag auf Teil-EU-Rente gestellt habe, ginge das Jobcenter davon aus, dass ich nicht arbeitsfähig sei und von daher keinen Anspruch auf Leistungen von dort hätte. Was kann ich tun ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Aufgrund dieses Antrages wird entschieden, ob Sie eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Es gibt also wie von Krämers bereits erläutert keinen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente. Vielleicht haben Sie mit Ihrer Aussage - ich habe einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente beim Rententräger gestellt- beim Jobcenter das Falsche erreicht. Setzen Sie sich deshalb so schnell wie möglich nochmals persönlich mit dem Jobcenter in Verbindung –zwecks ALG II-. Dem Jobcenter gegenüber müssen Sie sich als Arbeitsfähig erklären. Gleichzeitig erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Stand des Rentenverfahrens.

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1 Antworten

Krämersam 06.01.2012 | 20:09
Einen Antrag auf " Teil-Erwerbsminderungsrente " kann man nicht stellen , sondern nur einen ganz normalen Erwerbsminderungsantrag. Ob dann eine teilweise, volle oder gar keine EM-Rente zuerkannt wird entscheidet die Rentenversicherung. Sie als Antragsteller können sich die Rentenart doch nicht aussuchen... Das wär ja noch schöner. Ein Wunschkonzert ist die Rente nun nicht. Und ob Sie Arbeitsfähig im Sinne der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sind und damit ALG II beanspruchen können, entscheidet nicht ein Attest ihres Arztes oder weisen Sie dadurch nach, sondern entscheidet nur der med. Dienst der AfA oder des Jobcenters nach eingehender Prüfung ihres Gesundheitszustandes. Was ihnen dazu angeblich im Jobcenter gesagt wurde halte ich für Blödsinn und kann das eigentlich auch nicht recht glauben. Sie selbst müssen sich natürlich dem Jobcenter gegenüber auch als Arbeitsfähig erklären, aber das dürfte ja wohl klar sein.
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