Sie haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Aufgrund dieses Antrages wird entschieden, ob Sie eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Es gibt also wie von Krämers bereits erläutert keinen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente. Vielleicht haben Sie mit Ihrer Aussage - ich habe einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderungsrente beim Rententräger gestellt- beim Jobcenter das Falsche erreicht. Setzen Sie sich deshalb so schnell wie möglich nochmals persönlich mit dem Jobcenter in Verbindung –zwecks ALG II-. Dem Jobcenter gegenüber müssen Sie sich als Arbeitsfähig erklären. Gleichzeitig erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Stand des Rentenverfahrens.