Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag Teilerwerbsm. - Reha Entlassungsbericht DRV

von hauserbenno08.07.2011 | 14:45
3638 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, mein Mann war nach zweimaliger Hirn-OP in einer neurologischen Reha ( Träger DRV ) und hat in dem Entlassungsbericht der Deutschen Rentenver-sicherung eindeutig eine Beurteilung der seiner Belastbarkeit von 3-6 Std. tgl. erhalten. Warum soll jetzt für den Antrag auf Teilerwerbs-minderung von der DRV ein oder mehrere Gutachter beauftragt werden, wenn innerhalb von 4 Wochen Reha sämtliche neurologischen Tests die Ergebnisse zeigten. Dies wäre doch ein Zweifel an den Ärzten der Reha und ergibt für mich einen großen Widerspruch. Es wäre schön, hierzu eine Erklärung zu bekommen. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage wurde aus meiner Sicht von Volker bereits umfassend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 08.07.2011 | 14:49
Wer im Forum sollte den Einzelfall und die Frage ob zusätzliche Arztberichte erforderlich sind oder nicht beurteilen können? Wer sagt ihnen überhaupt, dass ein oder mehrere Gutachten nötig sind?
Volkeram 08.07.2011 | 15:27
Eine Begutachtung nach einer kürzlich erst absolvierten Reha ist sicher nicht der Regelfall , aber kommt schon mal vor und ist keinesfalls ein Widerspruch in sich. Wie hier im Forum schon oft besprochen, ist die Einschätzung der Rehaärzte zur Erwerbsfähigkeit lediglich nur als eine Art Empfehlung an die Rentenversicherung zu verstehen. Der med. Dienst der RV muss sich nicht zwangskäufig an diese Empfehlung/Einschätzung der Rehaärzte halten, sondern entscheidet autark und unter Beachtung aller med. Gesichtspunkte , ob eine EM-Rente zuerkannt werden kann oder nicht. Diese Entscheidung fällt auch immer anhand ALLER med. Unterlagen die über den EM-Antragsteller vorliegen und niemals nur alleine aufgrund des Rehaberichtes. Offensichtlich hat der med. Dienst jetzt Zweifel an der Einschätzung der Rehaärzte und/oder hat eben weiteren Klärungsbedarf. Dieser kann natürlich dann nur durch eine Begutachtung ( vielleicht auch auf einem anderen med. Fachgebiet - falls mehrere Erkrankungen vorliegen ) gedeckt werden. Es gibt z.b. Fälle wo der Rehabericht völlig andere ( konträre ) Aussagen zu den Erkrankungen und zur EM beinhaltet, wie alle anderen vorliegenden ärztlichen Unterlagen. Dann ist eben weiterer medizinischer Klärungsbedarf angezeigt um diese Widersprüche aufzuklären und um dann über die EM-Rente entscheiden zu können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026