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Experten-Antwort

Antrag Teilhabe am Arbeitsleben nicht gestellt

von Ruth14.07.2019 | 07:28
267 Ansichten
2 Antworten

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Hallo guten Tag, ich bekam vor 2 Jahren von meiner Krankenkasse die explizite Aufforderung, nach § 51 SGB V einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" zu stellen. Ich kam dem zuvor, indem ich eine eine Tätigkeit anfangen habe, die für mich leidensgerecht war (ist). Ich bin heute 61 Jahre alt und möchte noch knapp 3 Jahre bis zur Altersrente ("nach 45 Jahren") durchhalten. Mein Arbeitsverhältnis steht auf wackeligen Füßen wegen einer drohenden Insolvenz. Natürlich möchte ich die 3 Jahre schaffen, weiß aber nicht, ob anderswo auch so für mich günstige Arbeitsbedingungen bestehen. Mit 61 Jahren eine neue Arbeitsstelle zu finden, ist auch nicht einfach. Mein Gesundheitszustand ist nicht besser geworden, eher schlechter. Was raten Sie mir in meiner Situation, bzw. was raten Sie mir nicht? Danke. MFG Ruth

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Ruth,

Sie haben geschrieben, dass eventuell eine Insolvenz droht. Sollte Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wegen dieser Insolvenz arbeitslos werden und Sie haben die 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch nicht erfüllt, zählen die Monate des Arbeitslosengeldbezuge für die Wartezeit von 45 Jahren.

Auch können Sie jederzeit eine medizinische Reha-maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, damit sich Ihr Gesundheitszustand nicht noch mehr verschlechtert und eine eventuelle Arbeitslosigkeit droht.

Ggfs. wäre auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente die letzte Alternative.

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1 Antworten

Schadeam 14.07.2019 | 09:31
Entweder Sie halten durch oder nicht, dann wären Sie zuerst mal wieder krank, ob es dann zu einer EM Rente reicht oder ne Reha nötig wird, oder.......sieht man dann. Sollten Sie schwerbehindert sein (min GdB50)wäre die Altersrente möglich. Wenn die Firma dicht macht sollten Sie 2 Jahre ALG bekommen können. Sie sehen es gibt viele Wege....
Deutsche Rentenversicherung
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