Hallo User Ruth,
Sie haben geschrieben, dass eventuell eine Insolvenz droht. Sollte Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wegen dieser Insolvenz arbeitslos werden und Sie haben die 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch nicht erfüllt, zählen die Monate des Arbeitslosengeldbezuge für die Wartezeit von 45 Jahren.
Auch können Sie jederzeit eine medizinische Reha-maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, damit sich Ihr Gesundheitszustand nicht noch mehr verschlechtert und eine eventuelle Arbeitslosigkeit droht.
Ggfs. wäre auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente die letzte Alternative.