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Experten-Antwort

Antrag Teilhabe am Arbeitsleben/Unterpunkt Wohnungshilfe

von Micha195806.02.2024 | 08:55
211 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich möchte einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben/Unterpunkt Wohnungshilfe aufgrund meiner Behinderung stellen und habe dazu ein paar Fragen. Es geht um eine Maßnahme, die den Weg zur Arbeit sicherstellt, außerhalb des Hauses Es ginge vermutlich um einen Austausch der Pflastersteine zu richtigen Platten sowie ggf. Eliminierung zumindest von zwei der Stufen (Absätze). Mein regulärer Renteneintritt (normale Altersrente) wäre aber schon zum zum 01.12.2024 Ich möchte aber auf jeden Fall länger arbeiten, arbeite im öffentlichen Dienst (Universität). Ich möchte gerne bis 12/2028 weiterarbeiten (geht laut Tarifvertrag und ist bereits geklärt), also noch weitere vier Jahre nach Renteneintritt, ab jetzt gerechnet noch fast fünf Jahre. Besteht unter diesen Rahmenbedingungen des baldigen regulären Renteneintritts und dem weiterarbeiten eine Möglichkeit einen erfolgreichen Antrag auf LTA zur Wohnungshilfe zu stellen? Vielen Dank für eine Rückmeldung Micha 1958

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2024 | 12:49

Hallo Micha, 

 

Sie sollten schnellstmöglich einen Termin bei einem Reha-Fachberater Ihres zuständigen Rentenversicherungsträger vereinbaren und diesen Aspekt der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erörtern.  

4 Antworten

Fliederam 06.02.2024 | 10:30
Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben) durch die DRV sind ausgeschlossen, wenn Sie eine Altersrente von mehr als 2/3 beziehen (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI).
Micha 1958am 06.02.2024 | 11:12
Flieder schrieb

Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben) durch die DRV sind ausgeschlossen, wenn Sie eine Altersrente von mehr als 2/3 beziehen (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI).

Danke. Dies ist ja ein Teil der Antwort. Offen ist aber, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat wenn die Rente noch nicht bezogen wird, aber eben in ca. 10 Monaten. Viele Grüße Micha1958
Fliederam 06.02.2024 | 11:35
Da Sie zum 1.12.2024 Anspruch auf Regelaltersrente haben, befürchte ich, dass eine solche Maßnahme aus Sicht der DRV wenig erfolgsversprechend sein könnte. Denkbar wäre auch noch, diesen Umbau bei der Pflegekasse (sofern Pflegegrad vorhanden) und der Eingliederungshilfe (Soziale Teilhabe) zu beantragen.
Qam 06.02.2024 | 12:34
Verdient man im öffentlichen Dienst so wenig, dass man sich nicht selbst ein paar Platten und Stufen richten lassen kann?
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