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Experten-Antwort

Antrag teilweise Erwerbminderung auf volle Erwerbsminderung ändern

von Klassentreffen24.01.2025 | 10:53
330 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, es gibt zwei Sachverhalte, zu denen ich Fragen habe: 1. Ich arbeite wegen chronischer psychischer Probleme seit einigen Monaten bereits nur auf Teilzeit. Vor ein paar Wochen habe ich bewusst nur einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung gestellt und im Antrag angegeben, dass ich 4-5 Stunden täglich arbeiten kann. Ich konnte mir nicht vorstellen, den Beruf ganz aufzugeben, ich wollte einfach durchhalten. Die Realität ist jedoch, dass ich meine Arbeit kaum schaffe. Und mich in den letzten Wochen immer wieder 1-2 Tage krank melden musste. Meine Ärztin hat mir gesagt, dass ich kurz vor einem Zusammenbruch stehe und mir dringend geraten, den Antrag von teilweiser auf volle Erwerbsminderung zu ändern. Meine Fragen: - Kann es mir negativ ausgelegt werden, wenn ich meine Angaben nach nur ein paar Wochen ändere? - Ist es überhaupt möglich, in einem laufenden Verfahren die Angaben zu korrigieren. Oder soll ich lieber noch warten und dann einen Widerspruch einlegen? - Was sollte ich bei der Änderung dringend beachten? 2. Mein Arbeitgeber hat in dem Formular zum Beschäftigungsnachweis unter „Tätigkeitsmerkmale“ aufgeführt, dass die Stelle „Tätigkeiten mit besonderer Komplexität und Selbständigkeit“ umfasst. Das entspricht seit meiner Wiedereingliederung vor einigen Monaten nicht mehr der Realität. Meine Aufgaben wurden stark angepasst und vereinfacht. Dank eines Tarifvertrages der ältere Arbeiternehmern besonders schützt, konnte ich meine Stelle aber behalten. Meine Fragen: - Soll ich diesen Umstand (Tätigkeitsbeschreibung entspricht nicht den aktuellen Aufgaben) klarstellen und eine zusätzlich schriftliche Stellungnahme einreichen? Ist das ratsam? Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

hat sich an Ihrem Gesundheitszustand eine Änderung ergeben oder stellt sich heraus dass Ihr tatsächliches Leistungsvermögen nicht den Angaben im Rentenantrag entspricht, so haben Sie die Möglichkeit, sich entsprechend zu äußern. Hilfreich ist eine ausführliche Stellungnahme zu Ihren gesundheitlichen Einschränkungen.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Rentenversicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihren Rentenversicherung

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8 Antworten

Jensam 24.01.2025 | 10:59
Es gibt keinen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente
RBam 24.01.2025 | 11:01
Die DRV entscheidet, ob Sie eine teilweise oder eine volle EM-Rente bekommen, nicht Sie.
Klassentreffenam 24.01.2025 | 11:06
Hallo Jens, ja ich weiß das. Ich habe nur aus welchen Gründen auch immer im Antrag geschrieben "Antrag auf TEILWEISE Erwerbsminderung" und eben auch 4-5 Stunden angegeben.
Schadeam 24.01.2025 | 11:36
Können Sie machen und Ihre Selbsteinschätzung (auch beliebig oft) ändern. Ob die DRV Ärzte Ihren Darlegungen folgen bleibt abzuwarten. Schaden kann es nicht, obs was nützt,??
Maximiliane am 27.01.2025 | 09:45
Ratsam ist, arbeiten zu gehen und sich nebenbei Therapieren zu lassen. Das machen andere schließlich auch
Trolljägeram 27.01.2025 | 13:48
Ist bei Dir ja völlig fehlgeschlagen!🤦‍♂️
Maximiliane am 27.01.2025 | 21:17
Hey V. Alter Stalker, ich weiß doch das Du unsterblich in mich verliebt bist. Aber keine Chance, ich steh nicht auf Honks
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