Hallo Mario,
wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Diese Kindererziehungszeiten können grundsätzlich auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Wie die Zeiten berücksichtigt werden und welche Nachweise notwendig sind, erfahren Sie in dem Faltblatt „Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente“, welches Die unter
herunterladen können.
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