Hallo Kathrin,
den Antrag auf Feststellung der Erziehungszeiten können Sie mit den Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder und einer Kopie Ihrer eigenen Geburtsurkunde oder Ihres gültigen Personalausweises an die gesetzliche Rentenversicherung zurücksenden. Eine Übereinstimmungsbestätigung ist nicht erforderlich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung