Guten Tag,
wenn die Kindererziehungszeit komplett bei der Mutter angerechnet werden soll, dann wären diese Antworten zutreffend:
'Ohne Unterbrechung gemeinsam mit anderem Elternteil'
Und in der Frage danach "ob der andere Elternteil in der angegebenen Zeit überwiegend erzogen hat" dann 'nein'.
Das Ausfüllen des V805 ist dann nicht erforderlich. Der Vater würde dann keine Zeiten für sein Rentenkonto erhalten.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung