Guten Tag,
wenn die Kindererziehungszeit komplett bei der Mutter angerechnet werden soll, dann wären diese Antworten zutreffend:
'Ohne Unterbrechung gemeinsam mit anderem Elternteil'
Und in der Frage danach "ob der andere Elternteil in der angegebenen Zeit überwiegend erzogen hat" dann 'nein'.
Das Ausfüllen des V805 ist dann nicht erforderlich. Der Vater würde dann keine Zeiten für sein Rentenkonto erhalten.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Frage 11.1:
Die Erziehung erfolgte gemeinsam mit dem anderen Elternteil.
Frage 11.2:
Teilweise
Dann ist für jedes Kind ein V0805 mit den entsprechende Erziehungszeiten der Mutter und des Vaters auszufüllen.
Sollten Sie damit nicht klarkommen, vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung, beim Versicherungsamt Ihrer Kommune oder einem ehrenamtlichen Versichertenberater in Ihrer Nähe. Dort kann man Sie bei der Antragstellung unterstützen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/kontakt_node.html
Also muss jeder Antragsteller dessen Partner 2 Monate Elternzeit gekommen hat diesen Zusatzbogen ausfüllen?
Ich mein, der Partner ist zwar zu Hause durch die Elternzeit aber dennoch bleibt die Haupterziehung bei der Mutter.
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