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Experten-Antwort

Antrag V800

von Mathias13.11.2023 | 19:47
899 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Meine Frau füllt gerade den Antrag V800 aus. Sie hat 2 Jahre Elternzeit genommen, davon ca 1 Jahr in Teilzeit neben Elternzeit gearbeitet. Ich habe jedoch nur 2 Monate Elternzeit genommen, davon 1 Monat Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Wie füllen wir den Antrag nun korrekt aus? Muss ich für die 1-2 Monate noch einen Antrag stellen, um keine Lücke in der Rente zu haben? Erhalten wir beide diese 1-2 Monate angerechnet, da wir zeitgleich daheim waren? Danke für Ihre Hilfe

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mathias,

ich möchte mich der Antwort von "Mondkind" anschließen. Sie hätten nur dann einen Anspruch auf die Kindererziehungszeiten, wenn Sie während Ihrer Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) das Kind für einen vollen Monat überwiegend betreut haben, weil Ihre Frau zur gleichen Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen ist. 

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2 Antworten

Abschlägeam 13.11.2023 | 20:00
Sie müssen sich entscheiden, wer die Zeiten bekommen soll, beide für einen identischen Zeitraum geht nicht. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Mondkindam 14.11.2023 | 09:18
Kindererziehungszeiten können nur bei einem Elternteil angerechnet werden. Wenn Sie die Elternzeit gleichzeitig genommen haben liegt eine gemeinsame Erziehung vor und die Kindererziehungszeit wird der Mutter zugeordnet. Außer Sie haben damals eine übereinstimmende Erklärung abgegeben, dass die Zeit Ihnen zugeordnet werden soll. Die Erklärung kann höchsten für 2 Monate rückwirkend abgegeben werden. Nachträglich ist ein Zuordnung zu Ihnen als Vater nur möglich wenn Sie das Kind überwiegend erzogen haben, was aber bei gleichzeitiger Elternzeit beider Eltern ausgeschlossen ist. Da sich der Beginn der Elternzeit ja immer nach dem Geburtsdatum des Kindes richtet, werden Sie die Elternzeit ja vermutlich nicht am 01. eines Monats begonnen haben und im zweiten Elternzeitmonat haben Sie schon wieder teilzeit gearbeitet, so dass Ihnen kein ganzer Kalendermonat Lücke entsteht. Lücken unter einem Kalendermonat sind unerheblich.
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