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Experten-Antwort

Antrag wegen Erwerbsminderungsrente

von Kurt195409.02.2011 | 18:18
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle Experten, ich bin 57 Jahre und habe im August 2010 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, nachdem eine Reha erfolglos blieb. Über den Antrag ist noch nicht entschieden. Ich übe zur Zeit noch eine Teilzeitarbeit aus. Meine Fragen: 1. Wie verhält es sich mit der Rentenzahlung, wenn eine EM-Rente bewilligt werden sollte; erfolgt die Zahlung der Rente ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder ab dem Zeitpunkt der Bewilligung der Rente? 2. Da ich noch beschäftigt bin und Einkommen erziele, welches wahrscheinlich höher ist als die Hinzuverdienstgrenze, setzt dann die Rentenzahlung erst ein, wenn ich weniger Arbeitseinkommen erhalte durch Reduzierung der Arbeitsstunden? 3. Wenn durch die DRV Bescheinigungen über das bisher erzielte Entgelt vom Arbeitgeber angefordert werden zur Berechnung des Hinzuverdienstes, stellt dies ein Zeichen für eine evtl. zu bewilligende Rente dar? Für Antworten danke ich im voraus. Viele Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von -_- ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 10.02.2011 | 02:19
:P Der Rentenbeginn ergibt sich in Abhängigkeit vom Leistungsfall, dem Datum der Antragstellung und der Tatsache, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Rente handelt. Zum Hinzuverdienst lesen Sie die Broschüre unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Nein. Das Entgelt bis zum möglichen Leistungsfall wird bereits ermittelt, sobald der Rentenantrag vorliegt, damit bei Eingang des Gutachtens im Bewilligungsfall sofort die Berechnung erfolgen kann.
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