Am einfachsten sollte ein Anruf klären, ob der Antrag vorliegt. Sollte dies nicht möglich sein, dann am besten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorsprechen. Allerdings wird man dort vermutlich auch zum Telfonhörer greifen, um den Sachstand zu erfragen. Haben Sie einen Formblattantrag (R120) gestellt und haben Sie noch eine Kopie, dann würde ich den Antrag mitnehmen und den Antrag dort erneut stellen bzw. abgeben, dass man Ihnen eine Bestätigung über die Antragstellung ausstellen kann.