Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antragsdauer Reha Psychosomatik ?

von Jens Beckers16.01.2017 | 16:15
3175 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, auf Anregung meines behandelnden Arztes denke ich über einen Antrag auf med. Reha nach. Die Fachrichtung der Klinik wäre Psychosomatik und die DRV Bund wäre für mich zuständig. Über die Formulare habe ich mich auf der Website der DRV Bund schon informiert. Ich habe ein solche Reha 2012 bereits einmal absolviert und erinnere mich noch an das Antragsverfahren. Eine Reha dieser Fachrichtung scheint mir nun seit 2012 (?) "in der Regel" 5-wöchig (vor 2012 zunächst nur 4-wöchig). Trifft das noch zu? Wie lange dauert das Antragsverfahren nach dieser Neuregelung in 2016? "Damals" in 2012 vergingen vom ersten Anforderung der Formulare bis zum Bewilligungsbescheid ca. 4 Monate und nochmals 6 Wochen bis zum Reha-Antritt. Meine Mit-Rehabilitanden damals erzählten etwa ähnliches. Wie sieht es derzeit aus? Das neue Antragsverfahren seit 2016 klingt danach, als liege die Bewilligung nun schneller vor als bisher. Aber kommen die Kliniken auch hinterher? Viele Grüße und danke für eure Antworten! Der Jens

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens Beckers,

zu evtl. konkreten Vereinbarungen zwischen einzelnen Kliniken und der DRV Bund kann ich hier leider keine Aussagen treffen. Im Übrigen kann ich aber den Ausführungen von „=//=“ prinzipiell zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Lisaam 16.01.2017 | 16:35
Eine Nachbarin hat Anfang November Antrag gestellt und ist im Dezember in Reha.Ob dies immer so ist weiß ich nicht Gruß, Lisa
=//=am 16.01.2017 | 17:44
Also dass die Bewilligung der Reha seinerzeit 4 Monate gedauert hat, kann im normalen Reha-Antragsverfahren nicht zutreffen. War evtl. ein Widerspruchsverfahren anhängig? Ein "neues" Antragsverfahren gibt es nicht, es ist alles so wie es 2012 war. Im Höchstfall gibt es andere Mitarbeiter oder Ärzte, die "schneller" arbeiten. :-) Eine Bewilligung - wenn es denn zu einer kommt - dauert in der Regel 2 - 4 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger. Das Problem ist nicht die DRV, sondern die Kliniken mit psychosomatischen Rehas haben SEHR LANGE WARTEZEITEN. Es gibt eben nicht so viele Kliniken wie beispielsweise für Orthopädie oder Innere Medizin. Die Regeldauer beträgt 4 Wochen und kann notfalls verlängert werden. Mehr Informationen kann ich Ihnen leider nicht geben. Nicht bei jedem Versicherten läuft es gleich ab. Das Wichtigste für den Reha-Antrag sind viele aktuelle ärztliche Befunde, auch speziell vom Psychologen/Psychotherapeuten oder Psychiater, je nachdem, wo Sie am längsten und häufigsten in Behandlung sind. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Jens Beckersam 16.01.2017 | 16:56
Danke für die Info! Mir ist schon klar, dass meine Frage nur mit Schätzungen zu beantworten ist und dass es immer Ausreißer in alle Richtungen gibt. Mich interessiert jeder konkrete Fall, von dem jemand berichten kann, das reicht schon um ein Gefühl dafür zu kriegen.
Jens Beckersam 16.01.2017 | 19:19
Tjo, die Wege des Herrn sind vielfältig ;-) Ich hatte damals zunächst mit dem "Formular 60" einen Antrag auf die Einleitung des Reha-Verfahrens bei der Krankenkasse stellen müssen, quasi den "Antrag auf den Antrag". Soweit ich informiert bin, ist dieses Verfahren seit etwa Mitte 2016 abgeschafft. Die Krankenkasse hatte damals dann die DRV Bund als zuständig erachtet. Von dort bekam ich die Formulare. Damit waren die ersten 3-4 Wochen schon vorbei. Nach dem Ausfüllen und Rücksenden der Formulare stand noch eine therapeutische Stellungnahme aus etc. pp. Als ich zur Reha war - etwa im März 2012 - teilte uns der Klinikdirektor mit, dass aktuell eine Einigung zwischen den Klinikleitungen und dem "Innendienst" der DRV Bund ergangen sei, dass ab sofort die Bewilligungen im Bereich der Psychosomatik immer 5 Wochen seien. >> Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Danke! :-)
=//=am 17.01.2017 | 09:55
Ich weiß nicht, wie die DRV Bund das Verfahren handhabt. Beim Regionalträger geht das schon seit Jahren recht unkompliziert: Der/die Versicherte stellt einen Reha-Antrag (kann über die KK laufen, muss aber nicht), schickt ihn mit den erforderlichen Unterlagen an die DRV, bekommt in der Regel innerhalb 2 - 4 Wochen die Bewilligung oder Ablehnung. Dann liegt bei einer Bewilligung alles nur noch am Termin der Klinik. Bei den Regionalträgern ist allerdings auch der Sozialmedizinische Dienst "im Haus". Bei der DRV Bund ist das wohl anders, deshalb dauert es evtl. auch länger.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026