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Experten-Antwort

Antragsfristen auf Weiterzahlung Erwerbsminderungsrente

von Luzia01.02.2019 | 21:45
103 Ansichten
2 Antworten

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Hallo in die Runde und an den Experten, Meine Erwerbsminderungsrente endet am 30.09.2019 und in meinem Bescheid steht, dass ich einen Antrag auf Weiterzahlung ungefähr vier Monate vorher stellen sollte (natürlich nur, wenn die Minderung der Erwerbsminderung weiter vorliegt). Meine Frage hierzu ist, wann ich diesen Antrag frühestens stellen kann oder sollte. Mir erscheinen da vier Monate vorher etwas zu kurzfristig und ich möchte gerne "auf der sicheren Seite" sein. Wenn ich den Antrag beispielsweise im März stelle, ist das dann noch zu früh? Vielen Dank im voraus an den Experten für die Beantwortung meiner Frage und danke, dass es dieses Forum überhaupt gibt Herzliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luzia,

den Weiterzahlungsantrag können Sie natürlich auch schon eher (ca. sechs Monate vor Ablauf der Befristung) stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 02.02.2019 | 08:50
Aufgrund der aktuellen Erfahrungen kann ich Ihnen nur raten, den Antrag 5-6 Monate vor Ablauf zu stellen, da einige Rententräger konsequent die Zahlung einstellen, wenn bei Ablauf die Weiterzahlung noch nicht geklärt ist. Gerade bei erforderlichen psychischen Gutachten dauert es oft Monate, bevor überhaupt ein Termin bei einem Gutacher zu bekommen ist.
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