Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Antragspflichtversicherung bei ALG1-Bezug nach §145 SGBIII

von HugoAlzheimer17.01.2024 | 16:55
67 Ansichten
5 Antworten
Aufgrund der Inanspruchnahme meiner privaten Krankentagegeldversicherung im April 2022 hatte ich einen Antrag auf Pflichtversicherung bei der DRV gestellt. Diese wurde genehmigt und befristet bis 30.09.2023. Zum 20.04.2023 war mein KTG ausgelaufen, da mein Arzt mir prognostisch bescheinigt hatte, dass eine Rückkehr in den alten Beruf in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war. Zum 11.07.2023 stellt ich einen Antrag auf ALG1 im Zusammenhang mit der Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III), der nach einigem Hin- und Her schließlich auch genehmigt wurde. Meine Annahme war, dass dadurch die Pflichtversicherung über die Agentur für Arbeit eintritt und die Pflichtversicherung auf Antrag ruht bzw. endet. Von der Agentur für Arbeit wurden Beiträge an die DRV abgeführt. Bis dato habe ich leider die zuviel bezahlten Beiträge für den Zeitraum 11.07.2023 - 30.09.2023 nicht zurückerhalten. Wie ist die Rechtslage? Erhalte ich die Beiträge zurück wegen überzahlter Pflichtbeiträge? Falls nein, erhöhen die Beiträge in irgendeiner Weise die spätere Rente? Muss ich aktiv werden? Es kann ja nicht sein, dass Rentenbeiträge von einem Sozialleistungsträger bzw. mir selbst bezahlt werden und dies sich nicht leistungserhöhend auswirkt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.01.2024 | 08:32

Hallo HugoAlzheimer,

 

in der Regel schließen sich die Versicherungspflicht nach verschiedenen Vorschriften (Antragspflichtversicherung und Versicherungspflicht Kraft Gesetz) gegenseitig aus. 


Es gibt aber zulässige Konkurrenzen.


Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger, der über ihren Antrag auf die Versicherungspflicht beim Bezug des Krankentagegelds aus der privaten Krankenversicherung entschieden hat, wird über einen etwaigen Erstattungsanspruch über zuviel gezahlte Pflichtbeiträge entscheiden.  


Bitte wenden Sie sich an diesen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

kurz und knappam 17.01.2024 | 17:09
Hmmm... sind Sie selbstständig? Denn ansonsten hätten Sie ja wohl Anspruch auf Krankengeld einer GKV gehabt. Und wenn Sie als Selbständiger einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen, dann endet dieser nicht automatisch, nur weil Sie plötzlich (auch) ALG beziehen. Es können ja auch aus Ihrer Selbstständigkeit noch Einkünfte zu berücksichtigen sein. Wenn Sie (trotzdem) der Meinung sind, es wurden von Ihnen zu viel Beiträge bezahlt, dann müssten Sie aktiv werden und es direkt mit Ihrer zuständigen DRV klären.
kurz und knappam 17.01.2024 | 18:17
HugoAlzheimer schrieb

Nein, Langzeitkrank aber PKV-versichert. Und mit dieser Begründung wurde auch der Antrag auf Pflichtversicherung gestellt. Als PKV-Versicherter besteht kein Anspruch aus Krankengeld in der GKV.

War ja nur ein 'Versuch' anhand Ihrer Angaben heraus zu finden, woran es wohl liegen könnte :-) Klären Sie es bitte trotzdem mit der zuständigen DRV.
SBam 17.01.2024 | 18:27
Wie wäre es denn mit der abwegigen Idee direkt mit dem Absender Kontakt aufzunehmen, der den Bescheid über die beantragte Pflichtversicherung erlassen hat, statt hier unbeteiligte User rätseln zu lassen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026