Hallo Julia,
eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn zum Zeitpunkt des Rentenbeginnes ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und nachgewiesen wurde.
Da Sie bereits im Februar 2026 einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt haben, besteht die Möglichkeit bereits jetzt fristwahrend einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu stellen. In diesem Fall ist die Entscheidung des Versorgungsamtes abzuwarten. Sollte durch das Versorgungsamt rückwirkend ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt werden und die weiteren Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehindert Menschen vorliegen, kann diese Rente entsprechend (auch rückwirkend) bewilligt werden.
Wichtig ist hierbei zu beachten, dass solange das Verfahren des Versorgungsamtes noch nicht abgeschlossen ist und keine Entscheidung über den Grad der Behinderung vorliegt, auch keine Entscheidung über den Rentenantrag getroffen und die Rente somit auch nicht vorher ausgezahlt werden kann.
Zur weiteren Klärung Ihres Sachverhaltes empfehlen wir Ihnen deshalb sich bei einer Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Umgebung beraten zu lassen und dort gegebenenfalls auch den Antrag zu stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung