Guten Morgen Herr E. aus D.,
ob die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind, wird auf Grundlage des Rechts geprüft, welches zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns gilt. Sollten also die Neuregelungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte - wie geplant - zum 01.07.2014 in Kraft treten, würde Ihr Rentenantrag mit einem angegebenen Rentenbeginn zum 01.07.2014 nach dem dann geltenden Recht geprüft und festgestellt. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden bei den Rentenversicherungsträgern die entsprechenden maschinellen Verfahren für die Rentenberechnung und Erteilung von Rentenbescheiden dem geänderten Recht angepasst. Der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie nach Eingang Ihres Rentenantrags zeitnah dazu informieren.