Das Gutachten wird an den ärztlichen Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers weitergeleitet. Das genaue Verfahren ist bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern unterschiedlich. Letztlich wird ein Jurist der Rentenabteilung in Zusammenarbeit mit den Ärzten der Rentenversicherung über den Antrag entscheiden. Zur Bearbeitungsdauer können wir hier im Forum leider keine Angaben machen, da diese je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein kann.