Sie haben von Ihrer Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid erhalten, aus dem hervorgeht, dass innerbetriebliche Hilfen in Aussicht gestellt werden.
Nach Ihrer Aussage ist eine innerbetriebliche Umsetzung nicht realisierbar.
Es ist in Ihrem Fall sicherlich von Vorteil mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Bei einem solchen Gespräch ist es immer gut und auch hilfreich, wenn Sie Ihre eigenen Vorstellungen und beruflichen Ziele mit einbringen.
Der zuständige Reha-Fachberater zeigt Ihnen die nächsten Schritte auf und erklärt Ihnen welche Art von Leistungen der beruflichen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden können.
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