Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Antwort auf Wiederspruch

von Regina14.05.2009 | 20:41
1244 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo ich glaube, Hier werden Sie geholfen!! Habe 2008 auf Rat meiner behandelden Ärzte einen Rentenantrag auf EMR gestellt die vorstellung bei 2 gutachtern ergab BERUFSUNFÄHIG ,ich geb 1955 habe zuletzt als fachverkäuferin in der Lebensmittel abteilung bei verminderter stundenzahl (80-100)gearbeitet nur leichte Tätigkeiten,mein erlernter beruf ist Drogistin mit Abschluss Bin nun schon 1 1/4 J Krank Arbeitsunfähig Mein Rentenantrag wurde abgelehnt ,ich könne noch Telefondienst ausüben!!! Dagegen habe ich wiederspruch eingelegt. Jetzt wird der wiederspruch, nicht abgelehnt,aber ihm wird auch nicht entsprochen!!!! Man bietet eine Reha an ??? Ist ja gut gemeint aber damit ist der wiederspruch nicht beantwortet !!! ja/ nein Hatte eigentlich mit einer halben EMR bei berufsunfähigkeit gerechnet Muss ich jetzt zum Sozialg Klagen ? was mach ich mit meinen schulpflichtigen Kindern wenn ich zur REHA muss binn aleinerz. MfG R

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Regina,

bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist vorgesehen, zunächst die Möglichkeit einer Reha-Maßnahme zu prüfen. Offenbar ist diese Prüfung in Ihrem Rentenverfahren unterblieben und wurde nun im Rahmen Ihres Widerspruches nachgeholt.

Ihr Widerspruchsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen, sondern wird nach der Reha wieder aufgegriffen und dann endgültig entschieden.

Leider kann ich von hier aus nicht beurteilen, wie es sich auf die Widerspruchsentscheidung auswirken würde, wenn Sie die Reha-Maßnahme ablehnen. Vor allem im Interesse Ihrer Gesundheit würde ich Ihnen aber schon sehr empfehlen, nochmal genau zu überlegen, ob sich die Reha nicht doch mit Ihrer persönlichen Situation vereinbaren lässt. Wie Wolfgang schon vorgeschlagen hat, sollten Sie sich vorab ausführlich bei einem Rehafachberater über die Möglichkeiten der Haushaltshilfe beraten lassen.

Eine Klage vorm Sozialgericht ist im Moment nicht der richtige Weg - dafür müssten Sie die Ablehnung des Widerspruches abwarten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Regina,

es gibt die Möglichkeit der ambulanten Reha. Ob das aber in Ihrem Fall möglich und sinnvoll wäre, kann ich hier im Forum wirklich nicht sagen. Schildern Sie doch einfach Ihre Situation und dass Sie sich am ehesten eine ambulante Reha vorstellen können, dann wird darüber entschieden werden.

4 Antworten

Wolfgangam 14.05.2009 | 21:54
Hallo Regina, > Ist ja gut gemeint aber damit ist der wiederspruch nicht beantwortet !!! ja/ nein Die DRV bietet Ihnen zunächst (immerhin) eine Reha an, um die offensichtlich geminderte Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen ('Reha vor Rente'). Im Zuge des Reha-Verfahrens wird sich klären, ob Sie tatsächlich im Sinne der DRV eine eingeschränkte Erwerbsminderung haben. Verständlich, dass Sie - gerade im Hinblick auf die familiäre Situation - sofort Klarheit haben möchten. Ihr Reha-Berater vor Ort wird Sie über die Möglichkeit einer Haushaltshilfe für die Kinder aufklären. Sicher kann der Gang zum VdK/Sozialverband nicht schaden, um sich da Rat in dieser Situation zu verschaffen, ggf. unmittelbar ins Klageverfahren einzusteigen. Mitlesende Corletto wird sich dazu sicher morgen noch äußern ... Persönlich würde ich die Reha an/mitnehmen ...ich stecke aber nicht in Ihrer Situation. Gruß w.
Dudenam 15.05.2009 | 11:04
Widerspruch: Wiederspruch schreibt man Widerspruch. Auch nach der Reform.
reginaam 15.05.2009 | 11:04
das hilft ja schonmal weiter, neue frage ,kann man einen antrag auf eine ambulante reha stellen? wegen der kinder??? oder hat das keinen Zweck? Mfg
EM-Rentneram 15.05.2009 | 13:36
Was für ein Schlaumeier...... Du machst wohl keine Fehler. Man gut,dass wir Dich hier haben....... Hast nix anderes zutun???? Vergiß nicht meine Fehler zu zählen..............
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026