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Antwort LS vom 15.11.08 ATZ

von Jürgen15.11.2008 | 19:01
1150 Ansichten
5 Antworten
Hallo LS und alle anderen User ich hoffe, dass ich Dich nicht überstrapaziere und möchte 3 letzte Fragen stellen. (hoffentlich) Den gesamten Sachverhalt habe ich glaube entsprechend dargestellt. Ich habe im Jahr 2007 bis zum 8. März auf ATZ gearbeitet also rund 3 Monate danach kam die 6 wöchige Lohnfortzahlung also 1,5 Monate und anschließend Krankentagegeldzahlung bis heute. (Ich bin privat krankenversichert) Die Aufstockungnsleistungen wurden bis Dezember 2007 gezahlt, weil mein Arbeitgeber warscheinlich angegeben hat, die Stelle wiederzubesetzen. Insofern sind auch ein Jahr Rentenbeiträge im Rentenkonto vorhanden, Jetzt meine Fragen: 1. Muß ich jetzt noch 9 Monate arbeiten oder 7,5 Monate? 2. Kann diese Zeit auch dadurch erbracht werden, dass der Arbeitgeber mich unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freistellt, ggf. auch ohne Bezüge. 3. Kann diese Zeit auch dadurch erfüllt werden, dass ich mir eine oder mehrere andere Krankheit zulege. Ich schreibe diesen Satz nur ungern, aber bei mir handelt es sich um eine psychische Krankheit, die durch subjektives und objektives Mobbing meines Arbeitgebers zum Ausbruch kam. Fusion zweier Sparkassen, die natürlich nach erfolgter Fusion Personal loswerden wollten. Das wird ja auch schon durch den Verzicht meines Arbeitgebers auf Nacharbeit dokumentiert. Meine Ärzte würden dass unterstützen. und abschließend: siehst Du eine andere Möglichkeit, die Sache in meinem Sinne zu regeln, denn meine Ärzte raten dringend davon ab, die Arbeit wieder aufzunehmen. Berufsunfähigkeit ist nach nunmehr 7 Gutachten von allen Gutachtern nicht gegeben. Ich hoffe auf Dein Verständnis und freue mich auf Deine Antwort und natürlich auch auf alle anderen Antworten in diesem Forum. Mfg Jürgen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.11.2008 | 09:25

Sie müssen bis zum 30.11.2011 (wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind) mit einem rechtsverbindlichen ATZ-Vertrag arbeiten. In dieser Zeit müssen Sie mindestens 24 Monate ATZ erfüllen, d.h. 12 Monate arbeiten und 12 Monate frei haben. Wie Sie das mit Ihrem Arbeitgeber hinkriegen, das müssen Sie mit ihm ausmachen.

4 Antworten

LSam 15.11.2008 | 20:03
fühle mich keineswegs überstrapaziert und will auch gern meine Meinung sagen, aber mit dem Hinweis, das ich im Forum auch nur User x-y-z bin, kein Mitarbeiter der DRV. . Die Zahlung von Aufstockungsleistungen und die Art der Krankenversicherung dürften mit dem generellen Problem nichts zu tun haben. . Will mich hier noch mal auf die Aussage des Experten beziehen wo ausgesagt wird, dass, wenn in rentenrechtlichem Sinne als Grund für die Rentenbeantragung genannt wird: "Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit" mindestens 24 Monate Altersteilzeit vorgelegen haben muss, davon 12 Monate passiv, hier das Blockmodell unterstellt. . Fünf Jahre vereinbart bedeutet noch nicht, wie man ja sieht, dass sie auch in diesem Sinne realisiert wurden. . Zu 1. 7,5 Monate sind noch zu arbeiten, mit Bezug zu 2. ließe sich auch sagen: "sind noch zu bezahlen." . Zu 2. Nach meiner Kenntnis "ja", weil es für die DRV nicht interessant ist, wie ein AG die ATZ gestaltet. Würde hier immer die Geldleistung im Sinne der ATZ-Regelung als primär ansehen. . Freiwillige Zahlung sind nicht möglich. Zu 3. Im Normalfall führen Krankheitszeiten genau zum Gegenteil, wenn sie in die Phase der ATZ fallen, wo man eigentlich im Betrieb zu sein hat, weil dann die Verpflichtung zur Nacharbeit besteht. . Wenn es dem AG aber egal ist, ob Du da bist oder nicht, er in jedem Fall zahlt, ist dieser Umweg nicht erforderlich, denn dann kommen ja die mindestetens benötigten 24 Monate zusammen. Zu beachten ist aber, ob bei einer kürzeren Zeit als die fünf Jahre im Anschluss der Beginn einer Altersrente, hier die wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, möglich ist. Mindestens das 60. Lbj. muss erreicht sein, und bei Geburt nach 1945 noch etwas mehr als 60. . Du sprichst im Zusammenhang mit anderen Möglichkeiten auch davon, dass "Berufsunfähigkeit" nicht gehen würde. . Es gibt die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist nicht grundsätzlich identisch mit Berufsunfähigkeit. Geprüft wird, in welchem Umfang man nocht arbeitsverwendungsfähig ist. . Bei unter 7 Std täglich würde eine teilweise Erwerbsminderung möglich sein mit Verweisung auf den allgmeinen Arbeitsmarkt, muss nicht in der jetzigen Branche sein. Kurios die Sache, dass in 7 Gutachten davon abgeraten wird die Arbeit wieder aufzunehmen und nicht in einem gesagt wird, was den nun? Äüßere Dich bitte noch mal dazu, wieviel Jahre und Monate bis zum 60. Lbj. fehlen.
Jürgenam 15.11.2008 | 23:32
Hallo LS ich werde im November 2008 57 Jahre alt. Die Sache mit den Gutachten sieht wie folgt aus: Die ersten 3 Gutachten wurden von ein und derselben Ärztin im Auftrag der Versicherung erstellt. Diese Frau hat mich innerhalb von 8 Monaten wie folgt beurteilt: 1. Gutachten = arbeitsunfähig 2. Gutachten = zu 70% arbeitsfähig 3. Gutachten = Berufsunfähig Daraufhin wollte die Versicherung mich in die Berufsunfähigkeit haben und hat den Versicherungsvertrag gekündigt. Es waren also reine Interessengutachten für die Versicherung. Ich habe daraufhin die Bafin eingeschaltet und die Versicherung räumte ein, dass die Gutachten Qualitätsmängel aufwiesen und zahlte weiter. 4. Dieses Gutachten wurde nach einem 10-wöchigen Klinikaufenthalt und traf eigentlich den Kern der Sache. 5. Dieses Gutachten wurde von der Ärztin erstellt, die die ersten 3 Gutachten erstellt. In diesem Gutachten schloss sie sich dann dem Gutachten der Klinik an. 6. Dieses Gutachten wurde widerum bei einem anderen Arzt erstellt, dieser enthielt sich aber grundsätzllichen einer genaueren Stellungnahme und empfahl einen weiter stationären 3-tägigen Klinikaufenthalt zur Begutachtung. 7. Dieses Gutachten wurde während des 3-tägigen Klinikaufenthalts erstellt. Dieser Arzt stellte auch den Tatbestand des Mobbings fest und empfahl zunächst weitere krankschreibung bis Ende Dezember 2008. Danach sollte ab 1.1.2009 eine 8-wöchige Wiedereingliederung erfolgen, danach sollte ich meinen Urlaub 2008 und meinen anteiligen Urlaub 2009 nehmen. Dann hätte ich den Zeitraum Mitte Mai 2009 erreicht und damit fast den Beginn der Freistellungsphase 1.7.2009. In der Hoffnung dass der Arbeitgeber dieses ebenfalls als unsinnig ansehen würde, war als Alternative angedacht mit Beginn des neuen Jahres den alten bzw. den neuen Urlaub zu nehmen und der Arbeitgeber danach die Fortzahlung der Vergütung unter Freistellung von der Arbeit aufnehmen sollte. Die Verhandlungen stehen aber noch aus. Am 1.7.2009 sollte dann die 2,5 jährige Freistellungsphase unter Fortzahlung der ATZ-Vergütung erfolgen. Ich hätte dann dann das 60-igste Lebensjahr erreicht und könnte die Rente nach ATZ in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang die Frage, kann der AG eigentlich einen rechtsgültig geschlossenen ATZ-Vertrag beim Vorliegen meines Sachverhaltes aufheben, anfechten oder kündigen. Im Mai 2007 bat ich meinen AG schriftlich, mir Auskunft darüber zu geben, ob die Länge meiner Krankheit Auswirkungen auf mein ATZ-Verhältnis habe. Gleichzeitig bat ich Ihn, mir Auskunft über die rentenrechtlichen Auswirkungen zu geben. Er teilte mir daraufhin mit, dass ich mich an meinen Rentenberater wenden sollte und verzichtete damals schon auf den tariflichen Anspruch der Nacharbeit. Gehört es letzendlich nicht auch zu den Fürsorgepflichten des AG sich darum zu kümmern? Fazit: Sowie ich Dich bisher verstanden habe, müsste ich noch 7,5 Monate arbeiten bzw. 7,5 Monate müsste noch gezahlt werde dann hätte ich die 24 Monate erfüllt; dass würde aber bedeuten, dass der ATZ-Vertrag auf 24 Monate geändert werden müsste und ich im Anschluss daran erst 57 Jahre alt wäre und die ATZ-Rente nicht beziehen könnte. Also bleibt nur übrig, dass der AG irgendwann im 1. Halbjahr 2009 die Vergütungszahlungen wieder aufnehmen müsste (auch unter Freistellung von der Arbeit in der aktiver Phase bis zum 30.6.2009) und danach bis zum Ende der Freistellungsphase aufrecht erhält, um die Rente nach ATZ mit 60 in Anspruch nehmen zu können. Für Deine Antwort bedanke ich mich im Voraus, vielleicht sind dann ja alle Fragen ausgeräumt. Sei mir aber bitte nicht böse, wenn ich Dich nochmal kontaktiere. Mfg Jürgen
LSam 16.11.2008 | 11:39
Jürgen, schick mir bitte eine Mail mit Deiner Telefonnummer. Ich rufe Dich heute abend an und wir bereden die Dinge im direkten Gespräch. Unabhängig davon kannst Du ja imer noch hier im Forum Fragen klären lassen. An: Lothar.Schreiter@t-online.de
Beobachteram 16.11.2008 | 18:18
Nur eine Frage: Sind Sie der mit "den Füßen etc. " ?????? Wenn Sie der sind, dann wissen Sie ja was ich meine !!! Nur zu meiner Information ( man muß ja seine "Freunde" kennen ) !! Wenn nicht, PARDON! Vergessen Sie es bitte. Ich beobachte weiter.
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