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Anwartschaft

von herori31.01.2007 | 10:17
2134 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn ich als Selbständiger meine Anwartschaftsbeiträge zur RV nicht zahle, gehen mir dann die Ansprüche für die Altersrente, die ich bisher erworben durch Angestelltentätigkeiten erworben habe, verloren? Dass die EU-Rente-Ansprüche verlorengehen ist mir bekannt. Jetzt sagte mir jemand, dass auch die anderen Ansprüche verlorengehen. Ist das richtig?

4 Antworten

Schadeam 31.01.2007 | 10:55
nein, das ist Blödsinn / Stammtischparole
ohneam 31.01.2007 | 11:00
also die Zeit für die Regelaltersrente ( 5 Beitragsjahre) haben Sie sicher erfüllt aber es gibt zur Zeit noch Altersrenten bei denen 35 Jahre mit Zeiten gefordert werden. Diese würden dann nicht erfüllt werden wenn sie keine freiwilligen Beiträge zahlen. Auch ist fraglich ob sie einen Anspruch auf Reha (med. und berufliche) Maßnahmen haben hier sind 15 Beitragsjahre erforderlich.
ohneam 31.01.2007 | 14:52
Auch die EU-Renten (jetzt Erwerbsminderungsrentenansprüche) gehen nicht grundsätzlich erloren. Der Anspruch darauf besteht nach meiner Kenntnis für noch weitere 2 Jahre nach der letzten Beitragszahlung. Abgeleitet aus der gesetzlichen Regelung, dass man darauf Anspruch hat, wenn man innerhalb der letzten 5 Jahre noch für 3 Jahre Beiträge gezahlt hat.
Aniam 31.01.2007 | 22:00
Hallo, die letzte Aussage von "ohne" ist korrekt. Die so genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch sind erfüllt, wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der EM drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden (§43 SGB VI). Eine Sonderregelung gibt es noch für Leute, die die Wartezeit von 5 Jahren bereits vor 1984 erfüllt haben (§ 241 SGB VI). Die freiwilligen Beiträge können für einen Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen entscheidend sein. Grüße! Ani
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