Hallo rodeomi,
zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente sind Pflichtbeiträge erforderlich. Freiwillige Beiträge decken dieses Risiko nicht ab.
Ausnahme hiervon ist, dass Sie bereits vor 1984 mindestens 5 Jahre Beitragszeiten haben und ab 1984 jeden Monat lückenlos mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben. In dem Fall würden freiwillige Beiträge zählen.
Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und sich beraten zu lassen.
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