Hallo "Klausi",
1. grundsätzlich besteht die Verpflichtung, jede Beschäftigung sofort anzuzeigen. (Dies hat auch Vorteile, weil bei rentenschädlicher Beschäftigung sofort aufgeklärt werden kann und nicht rückwirkend für z.B. ein Jahr die Rente vermindert und die Überzahlung zurückgezahlt werden muß. Es kann in einem solchen Fall z.B. die Beschäftigung sofort wieder aufgegeben werden.)
2. lassen Sie sich von anderen Forumsteilnehmern nicht ärgern!