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Experten-Antwort

AOK Beiträge als Rentenantragsteller

von Adam27.09.2017 | 16:39
2647 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Liebe Experten! Ich habe vor einiger Zeit einen Antrag auf eine Regelaltersrente gestellt. Nun habe ich einen Rentenbescheid bekommen. Die Rente soll ab 01.07.2017 beginnen und wird dann regulär ab November ausgezahlt. Für den Zeitraum von 07.2017 bis 10.2017 soll ich eine Nachzahlung bekommen. In der Zwischenzeit habe ich Post von der AOK bekommen dass ich als Rentenantragsteller Krankenversichert sein muss und dass kostet mich 173€. Ich musste also die Krankenversicherung selbst bezahlen, aber wie ich bemerkt habe, ist die Nachzahlung schon verringert um den Beitragsanteil zur Krankenversicherung. Soweit ich das verstehe hat die Rentenversicherung für den Zeitraum bis die Rente ausgezahlt wird, also bis November, den Beitragsanteil zur Krankenversicherung in der Nachzahlung einbezogen. Muss ich die AOK Beiträge trotzdem jetzt bis November selber bezahlen? Bekomme ich dann das Geld zurück? Kann ich mich an irgendeine Stelle wenden, damit meine Beitrage für die AOK übernohmen werden können? Vielen Dank für Kurze Aufklärung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adam,

während der Rentenantragstellermitgliedschaft sind die Beiträge zunächst in voller Höhe vom Rentenantragsteller zu zahlen. Nach der Rentenbewilligung erstattet die Krankenkasse die ab Rentenbeginn (frühestens ab Rentenantragstellung) gezahlten Beiträge. Setzen Sie sich deshalb mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und legen Sie dort Ihren Rentenbescheid vor.

Als krankenversicherungspflichtiger Rentner haben aus Ihrer Rente Beiträge zu zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge (14,6 %) tragen der Rentenversicherungsträger und der versicherungspflichtige Rentner jeweils zur Hälfte. Für Sie ergibt sich deshalb ein Beitragsanteil in Höhe von 7,3 %, der von Ihrer Rente einbehalten wird. Der Zusatzbeitrag ist von Ihnen allein zu tragen.

Die Beiträge für Sozialhilfeempfänger und für Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger. Sofern Sie eine dieser Leistungen beziehen, wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Adamam 27.09.2017 | 16:47
Ich möchte noch erwähnen das ich früher über Hartz IV Versichert war, und dachte dass nach Einstellung der Hartz IV Hilfe die Rentenversicherung automatisch die Kranken und Pflege Beitrage übernimmt..
W*lfgangam 27.09.2017 | 21:12
Hallo Adam, nein. Setzen Sie sich mit Ihrer AOK in Verbindung und legen dort den Rentenbescheid vor. Aus diesem geht die rückwirkende Zahlung der KV/PV-Beiträge durch die Rentenversicherung an die AOK hervor. Formell müsste die AOK daher den früheren Beitragsbescheid aufheben, da rückschauend betrachtet weder Beitragshöhe noch Versicherungsart für den 'Übergangszeitraum' nach Bewilligung der Rente ab 01.07. übereinstimmen. Sie können die Sache natürlich auch schlicht 'aussitzen', da die AOK eine (zusätzliche) Beitragsforderung nicht mehr durchsetzen kann. Gruß w.
KPJMKam 27.09.2017 | 21:49
Hallo . Ich denke das ist Dein Beitrag für die Zeit als Rentenantragsteller vom Rentenantragsdatum bis Rentenbeginn 1.7. Vielleicht übernimmt den ja Dein Sozialhilfeträger diesen Beitrag. Schau mal hier unter 12.1 der letzte Absatz. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl…
Gossaram 25.01.2019 | 10:41
Hallo, mein Vater hat seinen Rentenantrag am 08.10.2018 gestellt, der Rentenbescheid kam am 29.10.2018. Der Rentenbeginn ist ab 01.02.2019. Nun hat die AOK meinen Vater aufgefordert, die Beiträge vom 08.10.2018 bis 31.01.2019 zu zahlen, da es sich um eine Mitgliedschaft in der Rentenantragsteller handelt. Mein Vater war von 2014 bis 08.10.2018 nicht in Deutschland krankenversichert. Muss er die Beiträge vom 08.10.2018 bis 31.01.2019 zahlen?
Kaiseram 25.01.2019 | 13:18
Dazu wendet man sich an die zuständige Krankenkasse. Hier ist ein Forum für Rentenfragen.
Die Frage richtete sich einen Experten und nicht an einen "Schlaubi". Sie machen Ihrem Namen alle Ehre
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich besser raushauen. Schlaubi hat schon recht. Ansprechpartner ist die KK. Darauf wird auch der Experte verweisen!
Gossaram 25.01.2019 | 13:27
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Hallo, mein Vater hat seinen Rentenantrag am 08.10.2018 gestellt, der Rentenbescheid kam am 29.10.2018. Der Rentenbeginn ist ab 01.02.2019. Nun hat die AOK meinen Vater aufgefordert, die Beiträge vom 08.10.2018 bis 31.01.2019 zu zahlen, da es sich um eine Mitgliedschaft in der Rentenantragsteller handelt. Mein Vater war von 2014 bis 08.10.2018 nicht in Deutschland krankenversichert. Muss er die Beiträge vom 08.10.2018 bis 31.01.2019 zahlen?
Dazu wendet man sich an die zuständige Krankenkasse. Hier ist ein Forum für Rentenfragen.
Die Frage richtete sich einen Experten und nicht an einen "Schlaubi". Sie machen Ihrem Namen alle Ehre
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich besser raushauen. Schlaubi hat schon recht. Ansprechpartner ist die KK. Darauf wird auch der Experte verweisen!
Anscheinend viele möchtegern Experten hier. Sind Sie Experte "Kaiser"? Warum sprechen Sie im Namen von einem Experten? Die Rückmeldung von der KK haben wir bereits. Der Fragensteller am Anfang "Adam" hat auch eine ähnliche Frage gestellt, deshalb meine Frage. Mann o mann!!!
Kaiseram 25.01.2019 | 17:42
Zitat von Gossar anzeigenausblenden
Dazu wendet man sich an die zuständige Krankenkasse. Hier ist ein Forum für Rentenfragen.
Die Frage richtete sich einen Experten und nicht an einen "Schlaubi". Sie machen Ihrem Namen alle Ehre
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich besser raushauen. Schlaubi hat schon recht. Ansprechpartner ist die KK. Darauf wird auch der Experte verweisen!
Anscheinend viele möchtegern Experten hier. Sind Sie Experte "Kaiser"? Warum sprechen Sie im Namen von einem Experten? Die Rückmeldung von der KK haben wir bereits. Der Fragensteller am Anfang "Adam" hat auch eine ähnliche Frage gestellt, deshalb meine Frage. Mann o mann!!!
Du scheinst gar nichts zu verstehen. Lese und verstehe die Antwort des Experten, der im Übrigen auch an die Krankenkasse verweist. Gar nicht so schwer oder doch?
Gossaram 25.01.2019 | 18:20
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Hallo, mein Vater hat seinen Rentenantrag am 08.10.2018 gestellt, der Rentenbescheid kam am 29.10.2018. Der Rentenbeginn ist ab 01.02.2019. Nun hat die AOK meinen Vater aufgefordert, die Beiträge vom 08.10.2018 bis 31.01.2019 zu zahlen, da es sich um eine Mitgliedschaft in der Rentenantragsteller handelt. Mein Vater war von 2014 bis 08.10.2018 nicht in Deutschland krankenversichert. Muss er die Beiträge vom 08.10.2018 bis 31.01.2019 zahlen?
Dazu wendet man sich an die zuständige Krankenkasse. Hier ist ein Forum für Rentenfragen.
Die Frage richtete sich einen Experten und nicht an einen "Schlaubi". Sie machen Ihrem Namen alle Ehre
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich besser raushauen. Schlaubi hat schon recht. Ansprechpartner ist die KK. Darauf wird auch der Experte verweisen!
Anscheinend viele möchtegern Experten hier. Sind Sie Experte "Kaiser"? Warum sprechen Sie im Namen von einem Experten? Die Rückmeldung von der KK haben wir bereits. Der Fragensteller am Anfang "Adam" hat auch eine ähnliche Frage gestellt, deshalb meine Frage. Mann o mann!!!
Du scheinst gar nichts zu verstehen. Lese und verstehe die Antwort des Experten, der im Übrigen auch an die Krankenkasse verweist. Gar nicht so schwer oder doch?
Was geht dem "Kaiser" meine Frage überhaupt etwas an? Warum fühlt sich der "Kaiser" angesprochen? Möchte "Kaiser" und "Schlaubi" Oberlehrer spielen? Hat "Kaiser" nichts besseres zu tun oder ist dem Kaiser so langeweilig?
Grokoam 26.01.2019 | 06:29
Zitat von Gossar anzeigenausblenden
Gossar schrieb

Hallo,

mein Vater hat seinen Rentenantrag am 08.10.2018 gestellt, der Rentenbescheid kam am 29.10.2018. Der Rentenbeginn ist ab 01.02.2019.

Nun hat die AOK meinen Vater aufgefordert, die Beiträge vom 08.10.2018 bis 31.01.2019 zu zahlen, da es sich um eine Mitgliedschaft in der Rentenantragsteller handelt. Mein Vater war von 2014 bis 08.10.2018 nicht in Deutschland krankenversichert.

Muss er die Beiträge vom 08.10.2018 bis 31.01.2019 zahlen?

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Dazu wendet man sich an die zuständige Krankenkasse.

Hier ist ein Forum für Rentenfragen. [/quote]

Die Frage richtete sich einen Experten und nicht an einen "Schlaubi". Sie machen Ihrem Namen alle Ehre[/quote]

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich besser raushauen.

Schlaubi hat schon recht. Ansprechpartner ist die KK. Darauf wird auch der Experte verweisen![/quote]

Anscheinend viele möchtegern Experten hier. Sind Sie Experte "Kaiser"? Warum sprechen Sie im Namen von einem Experten?

Die Rückmeldung von der KK haben wir bereits. Der Fragensteller am Anfang "Adam" hat auch eine ähnliche Frage gestellt, deshalb meine Frage.

Mann o mann!!![/quote]

Du scheinst gar nichts zu verstehen. Lese und verstehe die Antwort des Experten, der im Übrigen auch an die Krankenkasse verweist.

Gar nicht so schwer oder doch?[/quote]

Was geht dem "Kaiser" meine Frage überhaupt etwas an? Warum fühlt sich der "Kaiser" angesprochen? Möchte "Kaiser" und "Schlaubi" Oberlehrer spielen? Hat "Kaiser" nichts besseres zu tun oder ist dem Kaiser so langeweilig?

Dazu wendet man sich an die zuständige Krankenkasse. Hier ist ein Forum für Rentenfragen.
Die Frage richtete sich einen Experten und nicht an einen "Schlaubi". Sie machen Ihrem Namen alle Ehre
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Du scheinst gar nichts zu verstehen. Lese und verstehe die Antwort des Experten, der im Übrigen auch an die Krankenkasse verweist. Gar nicht so schwer oder doch?
Was geht dem "Kaiser" meine Frage überhaupt etwas an? Warum fühlt sich der "Kaiser" angesprochen? Möchte "Kaiser" und "Schlaubi" Oberlehrer spielen? Hat "Kaiser" nichts besseres zu tun oder ist dem Kaiser so langeweilig?
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