Hallo Ingrid,
die Urkunden der Deutschen Rentenversicherung werden nur auf Anforderung der / des Betreffenden mit einer Echtheitsbestätigung versehen. Die Vor- sowie Endbeglaubigung zur Legalisation oder die Ausstellung einer Apostille nimmt für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Deutsche Rentenversicherung Bund das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten vor. Für die Regionalträger ist regelmäßig das jeweilige Innenministerium beziehungsweise die entsprechende Senatsverwaltung zuständig.
Da die genaue Verfahrensweise von dem für Sie zuständigen Versicherungsträger abhängt, wenden Sie sich bitte an diesen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (E-Mail: meinefrage@drv-bund.de mit Betreff „Apostille“).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung