Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

AR 45 J. / Ende Atz / Sperre bei BA / KVdR

von oder so28.04.2016 | 09:24
1199 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe antragsaufnehmende Stellen, wie löst Ihr diese Fragestellung: http://www.aok-business.de/bayern/fachthemen/expertenforum/aforu… Danke!

5 Antworten

Die Farbe Schwarzam 28.04.2016 | 10:26
Egal? Das ist Sache der Krankenkasse...
oder soam 28.04.2016 | 11:29
...und des Versicherten, der beim Antrag (von der angegangenen Stelle) umfassend, vollständig und richtig aufgeklärt werden muss!
SGB Iam 28.04.2016 | 12:22
Für die Auskunftspflicht dürfte es ausreichend sein, an die Krankenkasse zu verweisen. Diese steigt dann in die Beratung ein.
W*lfgangam 28.04.2016 | 19:36
Hallo von oder so, mit Rentenantragsstellung greift zunächst die KVdR. Die tritt zugunsten andere Vorangversicherungen in den Hintergrund. Ist eine Pflichtmitgliedschaft über ALG oder Familienversicherung nicht (mehr) möglich, sind Sie über den Rentenantrag in der GKV als so genannter Warterentner zu behandeln - Mindestbeitrag KV/PV wird in dieser Zeit fällig. Eine freiwillige GKV kommt nicht zum tragen. Ob dann die 'Warterentnerbeiträge' ggf. auch am Familieneinkommen (sofern verheiratet) zu orientieren sind, tja ...kann vielleicht sein. So meine Sichtweise. Müsste im SGB 5 zur Beitragsbemessung nachlesen ...da überlasse ich das doch besser gleich den KK im 500m-Umkreis und sichte hinterher die Rechtsgrundlagen ;-) Gruß w. PS: Die Frage Sperrfrist nach ATZ ist natürlich schon eine besondere, ist die überhaupt zulässig. Dazu verweise ich auf diesen Beitrag - dann wäre zunächst mit der BA die Sache auszufechten/Widerspruch gegen Sperrfristbescheid ...vielleicht hilft auch schon ein Gespräch mit dem MA: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
W*lfgangam 28.04.2016 | 21:11
Ergänzend ...ich weiß, dass Sie mit dieser Frage nicht unmittelbar auf die DRV-Beratungsstellen abzielen - eher auf die, die im gesamten SV-Recht kompetent sein sollten. I'll do my best, das im Vorfeld zu klären - da zumindest die Problematik be/erkannt wird ...und dann greift man halt zum Tel. zu den örtlichen 'anderen' SV-Behörden und setzt Sie gelegentlich auch auf den Pott - schickt den die eigenen Rechtsvorschriften per Mail zu ;-) Im Zweifelsfall hauen Sie denen - kraft eigener Aufgabe - mit Willen des Versicherten natürlich, auch einen Widerspruch um die Ohren. Aber, im Normalfall/99,9 % geht es eher sehr friedlich miteinander! ...nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026