Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Winfried Filser,
nach dem uns vorliegenden Gesetzesentwurf zählen freiwillige Beiträge weiterhin nicht zu den 45 Jahren. Hinzukommen lediglich Beitragszeiten und Anrechnungszeiten bei Sozialleistungsbezug ausgenommen der Arbeitslosengeld II-Zeiten und der Zeiten bei Arbeitslosenhilfebezug.
Diese Frage mußt Du dem Gesetzgeber stellen.Hallo Winfried Filser, nach dem uns vorliegenden Gesetzesentwurf zählen freiwillige Beiträge weiterhin nicht zu den 45 Jahren. Hinzukommen lediglich Beitragszeiten und Anrechnungszeiten bei Sozialleistungsbezug ausgenommen der Arbeitslosengeld II-Zeiten und der Zeiten bei Arbeitslosenhilfebezug.warum zählt das Arbeitslosengeld 2 nicht mit, wenn man die Belege vom Amt hat das dafür eingezahlt wurde, die wurden doch auch Hoch gerechnet in den Bescheid, deswegen bekommt man auch viel weniger an Rente
Das ist Deutschland, für die eigenen Leute nichts über, aber Hauptsache das ganze Geld ins Ausland reinbuttern, Traurig das ganze.warum zählt das Arbeitslosengeld 2 nicht mit, wenn man die Belege vom Amt hat das dafür eingezahlt wurde, die wurden doch auch Hoch gerechnet in den Bescheid, deswegen bekommt man auch viel weniger an RenteDiese Frage mußt Du dem Gesetzgeber stellen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.