Hallo Winfried Filser,
nach dem uns vorliegenden Gesetzesentwurf zählen freiwillige Beiträge weiterhin nicht zu den 45 Jahren. Hinzukommen lediglich Beitragszeiten und Anrechnungszeiten bei Sozialleistungsbezug ausgenommen der Arbeitslosengeld II-Zeiten und der Zeiten bei Arbeitslosenhilfebezug.