Hallo MitLeser,
die Anpassung der Unfallrente erfolgt, indem der Jahresarbeitsverdienst angepasst wird - bei einer Rentenanpassung verändern sich also alle Ausgangswerte der Berechnung, Grenzwert und Summe der Rentenbeträge.
Es könnte tatsächlich sein, dass sich die spätere Inanspruchnahme der RV-Rente (weniger/keine Abschläge, zusätzliche EP) nicht auch in einer höheren Summe der beiden Rentenzahlbeträge auswirkt. Andererseits kommt es natürlich auch auf das Verhältnis Ihres jetzigen Verdienstes zur Rentenhöhe und weitere Faktoren an...
Ich würde Ihnen vor einer Entscheidung über den früheren oder späteren Rentenbeginn dringend empfehlen, sich individuell in einer DRV-Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Die Mitarbeiter dort können dann auch anhand Ihrer konkreten Werte Probeberechnungen hinsichtlich der UV-Rente durchführen und alles genau erläutern. Letztlich bleibt es aber eine persönliche Entscheidung...