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Experten-Antwort

AR + BG Unf. Rente

von MitLeser02.07.2013 | 16:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag - eine Frage 2015 kann ich in AR Jahrgang 1950 Erhalte seit 2000 ( AU 1998 ) BG Rente 20 % Behinderung . Wegen Anpassung der U-Rente in all den Jahren werde ich ca. 70 € weniger AR erhalten. Jahresverdienst/ 70 % = 2687 € monatlich. ------------------------------------------------------------- Meine Frage : Wie wird in der Zukunft,wenn ich in Rente bin,die Anpassung verrechnet, wenn Jahresverdienst überschritten wird ? -------------------------------------------------------------- Habe 50 % SB wegen noch div. Krankheiten vom Versorgungsamt 2011 erhalten und bin am überlegen ob ich jetzt schon AR beantragen soll. Könnte seit 1.6.13 vorzeitig in Rente gehen. Da ich aber sehr gut verdiene und dadurch überdurchschnittliche Rentenpunkte erworben habe, würde ich jetzt mit vorzeitiger Rente 200 € monatl. verlieren. Bin für Vorschläge offen. Auch Dankbar für Antworten meiner Frage s.O Anpassung / Rente MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MitLeser,

die Anpassung der Unfallrente erfolgt, indem der Jahresarbeitsverdienst angepasst wird - bei einer Rentenanpassung verändern sich also alle Ausgangswerte der Berechnung, Grenzwert und Summe der Rentenbeträge.

Es könnte tatsächlich sein, dass sich die spätere Inanspruchnahme der RV-Rente (weniger/keine Abschläge, zusätzliche EP) nicht auch in einer höheren Summe der beiden Rentenzahlbeträge auswirkt. Andererseits kommt es natürlich auch auf das Verhältnis Ihres jetzigen Verdienstes zur Rentenhöhe und weitere Faktoren an...

Ich würde Ihnen vor einer Entscheidung über den früheren oder späteren Rentenbeginn dringend empfehlen, sich individuell in einer DRV-Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Die Mitarbeiter dort können dann auch anhand Ihrer konkreten Werte Probeberechnungen hinsichtlich der UV-Rente durchführen und alles genau erläutern. Letztlich bleibt es aber eine persönliche Entscheidung...

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10 Antworten

KSCam 02.07.2013 | 20:02
Bei künftigen Anpassung wird die BG Rente nach der gleichen Formel (nur mit neuen Werten) berücksichtigt. Was genau wollen Sie da wissen? Die Rechenformel bleibt doch gleich. Bei er Entscheidung ob Sie erst 2015 oder schon früher in Rente gehen, kann Ihnen nun wirklich keiner helfen, ich denke Sie kennen die Alternativen und müssen sich halt entscheiden. Wenn Sie tatsächlich mit DRV Rente und BG Rente bei monatlich 2687 € liegen, ist das ein Luxusproblem, das viele gerne hätten. :) Schön für Sie.
MitLeseram 02.07.2013 | 20:35
>Bei künftigen Anpassung wird die BG Rente nach der gleichen Formel (nur mit neuen Werten) berücksichtigt. Was genau wollen Sie da wissen? Die Rechenformel bleibt doch gleich.< Meine Bedenken und interessenhalber sind; Beide Renten werden angepasst bei Rentenerhöhung, aber wie sieht es aus wenn hier dass damalige Jahreseinkommen wieder überschritten wird. MfG MitLeser
Jonnyam 02.07.2013 | 20:52
Um das genau feststellen zu können, müsste man wissen: Wie hoch ist der Jahresarbeitsverdienst jetzt! Wie hoch ist der MdE-Grad für die Unfallrente Wieviele Entgeltpunkte sind jetzt (mit Zeiten, z.B. bis 2012) vorhanden (steht in der neuesten Rentenauskunft). Verändert sich die Rente aus der Rentenversicherung, kann sich die Summe der Leistungen aus Renten- und Unfallversicherung ebenso verändern. Diese Gesamt- rentensumme bleibt aber gleich, wenn der Betrag aus der Rentenversicherung innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegt. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass sich die Summe aus Rente und Unfallrente auch bei einer späteren Inanspruchnahme mit weniger Abschlägen insgesamt gar nicht auswirkt. Und die künftigen Beiträge wären also für die Katz gezahlt (oder besser gesagt, sie würden das sog. Ruhen der Rente nur verstärken). Aber ohne genaue Daten kann man das nicht sagen. Deshalb bitte eine Antwort auf die o.a. Fragen und für die Zukunft noch den jährlichen Bruttoverdienst für die Rentenversicherung. Sie können ja auch mal bei der Rentenversicherung nachfragen, bezweifle aber, dass die das ermitteln können meint Jonny
MitLeseram 02.07.2013 | 22:43
>Um das genau feststellen zu können, müsste man wissen: Wie hoch ist der Jahresarbeitsverdienst jetzt! Wie hoch ist der MdE-Grad für die Unfallrente Wieviele Entgeltpunkte sind jetzt (mit Zeiten, z.B. bis 2012) vorhanden (steht in der neuesten Rentenauskunft).< 64.000 € MdE 20 % Über 69,0000 Rentenpunkte Danke MfG
MitLeseram 03.07.2013 | 15:09
Vielen Dank für diese Rückantwort MfG MitLeser
Jonnyam 03.07.2013 | 20:52
ZUSAMMENTREFFEN VON VERSICHERTENRENTE UND VERLETZTENRENTE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG Altersrente für Schwerbehinderte 1941,66 € die zugleich als Mindestobergrenze gilt 1941,66 € GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Bei einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % und einem Stand im AUG 2013 beträgt die Verletztenrente 511,81 € und der Jahresarbeitsverdienst (West) 46063,00 € Von der monatlichen Verletztenrente in Höhe von 511,81 € abzüglich eines Freibetrages in Höhe von 84,67 € verbleiben als zu berücksichtigende Verletztenrente 427,14 € Die Summe der Versicherten- und Verletztenrente 2368,80 € übersteigt den höheren der folgenden Grenzbeträge 70 % des monatlichen Jahresarbeitsverdienstes (West) 2687,01 € Mindestobergrenze 1941,66 € nicht. Deshalb beträgt die Altersrente für Schwerbehinderte unverändert 1941,66 € Die Leistungen aus der Renten- und Unfallversicherung betragen damit insgesamt 2453,47 € Verändert sich die Rente aus der Rentenversicherung, kann sich die Summe der Leistungen aus Renten- und Unfallversicherung ebenso verändern. Diese Gesamtrentensumme bleibt aber gleich, wenn der Betrag aus der Rentenversicherung in einer Bandbreite von 2259,87 € bis 2687,01 € liegt. Die Rente in Höhe von 1941,66 € liegt unterhalb dieser Bandbreite. Eine Rentensteigerung (durch Weiterarbeit z.B. bis zum 65. Lebensjahr) wirkt sich nur bis zu 318,21 € aus. Und eine solche Rentensteigerung ist in 2 Jahren unmöglich. Fazit: Jeder zusätzliche Beitrag steigert die Gesamtrentenbeträge! Hoffentlich reicht das, meint Jonny
MitLeseram 03.07.2013 | 23:17
An Jonny Vielen Dank MfG
MitLeseram 04.07.2013 | 16:29
>Geld ist nicht alles. Das werden Sie hoffentlich auch noch mal merken... < 1. Ich habe für jeden Rentenpunkt gearbeitet weil es sich so ergab. Habe einen guten Job und dies schon seit ein paar Jahrzehnten. 2. In meinen jungen Jahren habe ich immer noch im Ohr, wenn die Älteren zu mir sagten : "Bub ....lass dir ja nicht die Überstunden so auszahlen. Immer schön Sozialbeiträge abführen,dann hast du später was davon." Und nun bekomme ich zu hören von Punkter (auch von Anderen )." Geld ist nicht alles". War auf der ganzen Welt z.H ,im wöchentlichen Wechsel als Monteur ( immer noch ) Flug und Reisestunden wurden/werden mir als Überstunden bezahlt,wie es sich rechtlich gehört. Auch tarifliche Spesen dazu, wofür ja auch Abgaben abgeführt werden. Trozdem, ich gehe immer noch gerne zur Arbeit. Punkter...... was man hat ,das hat man.Ich brauch zu Keinem danke sagen. MfG
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