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Experten-Antwort

AR für schwerbehinderte - Wann kommt Bescheid -

von Mask Girl06.09.2023 | 06:04
291 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meinen verkürzten Antrag auf arbeitsrente für schwerbehinderte den ich per Einschreiben vor einigen Monaten abgeschickt habe, habe ich den Bescheid noch nicht erhalten. Ich habe weder eine Ablehnung noch irgendeinen anderen Brief erhalten. Meine erwerbsminderungsrente endet bald. Vom damaligen rentenbescheid steht explizit drin dass ich zum Tag x in die arbeitsrente für schwerbehinderte Menschen wechseln kann. Können mir die Experten mitteile, wann ungefähr bzw generell der rentenbescheid per Post zugestellt wird? Sind das zwei Wochen vor auslaufende erwerbsminderungsrente oder sind das vier Wochen? Danke. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mask Girl,

 

es gibt keine generelle Festlegung, wann in einem solchen Fall der Rentenbescheid zuzustellen ist.  Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Unpassende Frage!am 06.09.2023 | 08:28
In 2 Tagen bis zu 3 Monaten. Wer soll das in einem Forum wissen?
Abschlägeam 06.09.2023 | 10:04
Hallo Mask Girl, Wenn die Voraussetzungen für die Rente für Menschen mit Behinderung (Schwerbehindertenrente) bei Ihnen vorliegen, das heißt, zum Rentenbeginn verfügen Sie über einen GdB >=50, haben das notwendige Alter und 35 Beitragsjahre, dann haben Sie mit dem Antrag ja nun auch deutlich gemacht, dass Sie diese Rente nach Ihrer EM-Rente beziehen wollen. Und der Rentenbetrag wird sich aufgrund des Bestandschutzes wohl nicht ändern. Sie dürfen also davon ausgehen, dass die DRV eine Zahlung nach Ablauf der EM-Rente nicht einstellt, auch wenn bis dahin noch kein Bescheid erstellt wurde, weil wohl in allen Abteilungen der DRV schon seit Monaten 'Land unter' ist. Es kann also auch passieren, dass der Bescheid erst kommt, wenn Sie dem Datum nach dann schon 'in Altersrente' sind... Einen Nachweis, dass Sie den Antrag eingereicht hatten, haben Sie ja sicherlich (?). Also bleiben Sie einfach noch ein bisschen geduldig. Alles Gute!
Praktikeram 07.09.2023 | 11:29
Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente auf Zeit am 30. oder 31.X endet und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen am folgenden 1.X beginnen soll, muss technisch erst die Erwerbsminderungsrente eingestellt werden, bevor die Altersrente bearbeitet werden kann. Der Rentenbescheid wird also erst Anfang des Monats des Rentenbeginns erstellt.
Abschlägeam 07.09.2023 | 13:01
Zitat von Mask Girl anzeigenausblenden
99%-ig sicher. Denn der Anspruch besteht ja. Und selbst wenn noch geprüft werden sollte, ob auch (parallel) weiter eine Erwerbsminderung vorliegt, kann aufgrund Ihrer Willenserklärung die 'Zahlung' nicht einfach eingestellt werden. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/89.html - und hierzu siehe auch Beitrag von 'Praktiker' Per Einschreiben.... hmmm, die DRV versendet keine Eingangsbestätigungen. Sie haben also quasi nur den Einlieferungsschein Einschreiben... Aber Sie haben sich sicherlich auch Kopien gefertigt von Ihrem unterschriebenem Antrag? Optimalerweise gleich eingescannt? Wenn Sie also 'sicher' gehen wollen, dass die Unterlagen auch bei der DRV eingehen, können Sie diese Kopien auch noch einmal online versenden (mit einer Kopie des Einlieferungsscheines). Und schreiben in die Bemerkungen, dass diese Unterlagen bereits vorliegen müssten, Sie sich aber nicht sicher sind, ob die auch ordentlich eingegangen sind. (auch ein Einschreiben kann auf dem Hauspostweg mal verloren gehen, und der kann recht weitläufig sein....) Hierzu könnten Sie dieses Kontaktformular verwenden, bei dem am Ende ein 'Sendebericht' zum Abspeichern angeboten wird https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Dann wäre der Antrag zwar doppelt aber auf jeden Fall noch innerhalb der notwendigen Frist gestellt. Das könnte also Ihr 'Plan B' sein, wenn Sie an den Tagen NACH Ablauf der EM-Rente bis Monatsende erste Altersrente doch noch zittern sollten... Aber bitte NUR !! und erst dann, denn die Mitarbeiter der DRV sind eh schon alle völlig überlastet und dies würde dann auch wiederum deren Arbeitsablauf 'stören'. Bleiben Sie also geduldig!!
Deutsche Rentenversicherung
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