99%-ig sicher. Denn der Anspruch besteht ja. Und selbst wenn noch geprüft werden sollte, ob auch (parallel) weiter eine Erwerbsminderung vorliegt, kann aufgrund Ihrer Willenserklärung die 'Zahlung' nicht einfach eingestellt werden.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/89.html
- und hierzu siehe auch Beitrag von 'Praktiker'
Per Einschreiben.... hmmm, die DRV versendet keine Eingangsbestätigungen. Sie haben also quasi nur den Einlieferungsschein Einschreiben...
Aber Sie haben sich sicherlich auch Kopien gefertigt von Ihrem unterschriebenem Antrag? Optimalerweise gleich eingescannt?
Wenn Sie also 'sicher' gehen wollen, dass die Unterlagen auch bei der DRV eingehen, können Sie diese Kopien auch noch einmal online versenden (mit einer Kopie des Einlieferungsscheines). Und schreiben in die Bemerkungen, dass diese Unterlagen bereits vorliegen müssten, Sie sich aber nicht sicher sind, ob die auch ordentlich eingegangen sind.
(auch ein Einschreiben kann auf dem Hauspostweg mal verloren gehen, und der kann recht weitläufig sein....)
Hierzu könnten Sie dieses Kontaktformular verwenden, bei dem am Ende ein 'Sendebericht' zum Abspeichern angeboten wird
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Dann wäre der Antrag zwar doppelt aber auf jeden Fall noch innerhalb der notwendigen Frist gestellt.
Das könnte also Ihr 'Plan B' sein, wenn Sie an den Tagen NACH Ablauf der EM-Rente bis Monatsende erste Altersrente doch noch zittern sollten...
Aber bitte NUR !! und erst dann, denn die Mitarbeiter der DRV sind eh schon alle völlig überlastet und dies würde dann auch wiederum deren Arbeitsablauf 'stören'.
Bleiben Sie also geduldig!!