Nein, Sie müssen jetzt nicht unbedingt bis 63 warten. Sobald Sie alle Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllen, können Sie in Rente gehen. Sie sollten ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung führen.
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