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Experten-Antwort

AR nach Teil.EM mit Hinzuverdienst

von Laura19.09.2010 | 15:07
1587 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich beziehe eine Teil-EM Rente, der u. a. 7 Entgeltpunkte als Zurechnungszeit für beitragsfreie Zeiten bis Alter 60 zu Grunde liegen. Durch Hinzuverdienst nach Rentenbeginn ergaben sich 6 Entgeltpunkte. Wie wirken sich diese neuen Entgeltpunkte aus auf eine Altersrente für Schwerbehinderte jeweils mit Beginn zum 60. und 63. Lebensjahr - für die Hälfte der Entgeltpunkte, die Grundlage der jetzigen Rente ist - für die Hälfte der Entgeltpunkte, aus denen keine Rente gezahlt wird Werden sie in voller Höhe angerechnet oder mit beitragsfreien Zeiten verrechnet? Vielen Dank und freundliche Grüße Laura

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.09.2010 | 08:31

Bei der Umwandlung mit 60 erhalten Sie die doppelte Rentenzahlung, da die zweite Hälfte auch die volle Kürzung erhält.

Mit 63 würden Sie die zweite Hälfte der EP ohne Kürzung erhalten, aber die Zurechnungszeit wird in ein Anrechnungszeit umgewandelt und wenn zur gleichen Zeit Verdienst vorliegt fällt diese Anrechnungszeit ganz weg. Sie erhalten also nur die besitzgeschützten EP der zweiten Hälfte ohne Kürzung, die bereits Grundlage der EM-RT waren. Lassen Sie sich eine Probeberechnung geben.

4 Antworten

Inder nett und ohne Leineam 19.09.2010 | 20:39
Ist nach einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Folgerente zu gewähren, wird gem. § 77 Abs. 3 Satz 2 SGB 6 der bisherige Zugangsfaktor nur für die Hälfte der Entgeltpunkte der Vorrente übernommen. Für die Entgeltpunkte, die die Hälfte der Entgeltpunkte der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung übersteigen, ist nach Absatz 2 ein neuer Zugangsfaktor in Abhängigkeit vom Beginn der Folgerente zu ermitteln. Die Neubestimmung kann sowohl einen höheren als auch einen niedrigeren Zugangsfaktor zur Folge haben. Berufsunfähigkeitsrenten nach dem Recht bis 31.12.2000 sind keine Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bei Gewährung einer Folgerente verbleibt es daher für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage der Rente wegen Berufsunfähigkeit waren, bei dem früheren Zugangsfaktor 1,0. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Lauraam 20.09.2010 | 02:31
Leider keine Antwort auf meine Frage :-(
Lauraam 22.09.2010 | 03:37
Probeberechnungen liegen mir bereits vor, sind mir aber in diesem einen Punkt nicht verständlich. Darf ich nochmal nachhaken? Den Verdienst, der 6 EP ergab, hatte ich nach Beginn der Teil-EM-Rente. Sowohl bei der Altersrente mit 60 als auch mit 63 werden diese EP von den 7 EP die der Teil-EM-Rente als Zurechnungszeit für beitragsfreie Zeiten bereits zu Grunde lagen, gekürzt. Warum? Mache ich hier eventuell einen Denkfehler?
Lauraam 23.09.2010 | 00:10
Eine weitere Beantwortung ist nicht mehr erforderlich. Ich habe zufällig hier im Forum genau die Antwort gefunden, die ich brauche. Vielen Dank. Laura Für die Mitleser: Beitrag von Karina13 vom 21.06.2010 - 15:56 - Besitzschutz von Entgeltpunkten.
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