Hallo Bernhard,
sofern Sie bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen und prüfen lassen möchten, ob ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, verwenden Sie hierfür den verkürzten Antrag auf Versichertenrente (R0110). Diesem Antrag fügen Sie das Formular R0210 sowie die aktuellen ärztlichen Befunde bei.
Sie fragen unter dem Stichwort "AR Rente" und meinen damit wohl Altersrente.
Dann braucht man den verkürzten Antrag wenn man schon eine EM Rente bezieht, allerdings braucht man für die Altersrente keine Arztbefunde. Geht man erstmals in Rente braucht es den "normalen" Antrag R0100 (und nicht den verkürzten).
So gesehen ist die Anfrage nicht ohne weiteres logisch.
Ich habe eine teilerwerbsminderungsrente und die Arbeitsagentur kann seit über 1 Jahr keine Teilzeitarbeitsplatz anbieten.
Ich habe eine teilerwerbsminderungsrente und die Arbeitsagentur kann seit über 1 Jahr keine Teilzeitarbeitsplatz anbieten.
Dann teilen Sie dies genau so formlos der DRV mit. Und dass sie die Prüfung der vollen Rente wollen.
Ich habe eine teilerwerbsminderungsrente und die Arbeitsagentur kann seit über 1 Jahr keine Teilzeitarbeitsplatz anbieten.
"Die Arbeitsagentur kann seit über einem Jahr keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten " . Wenn ich so was lese bekomme ich Plaque. Selbst mal auf die Suche gehen und nicht warten, dass Ihnen der Arbeitsplatz nachgetragen wird. Aber es ist doch schöner auf die volle AMR zu spekulieren und dann mit einem 2,5 h Stunden Job aufzuwarten. Es gibt genug Teilzeitstellen. Die AMR ist bald Geschichte
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