Zu den Beiträgen von "Wolfgang" und "FUN" ist nichts hinzuzufügen.
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Zu den Beiträgen von "Wolfgang" und "FUN" ist nichts hinzuzufügen.
Durch die Beiträge nur vom AG erhöhen sich doch auch die Rentenanwartschaften, wenn auch nur zur Hälfte, wenn er über das 65 weiterarbeitet, aber immerhin!
Wenn der Arbeitnehmer eine Vollrente wg. Alters erhält ist er nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Der AG muss aber seine Beiträge weiterzahlen (sonst würde er nur Rentner einstellen), davon profitiert der Rentner (Arbeitnehmer) nicht mehr. Die Zahlungen vom AG fließen in den "Solidarpott"
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