Hallo ergo,
aus Sicht der Rentenversicherung können Sie, wenn die Hinzuverdienstgrenzen wie geplant zum 01.01.2023 bei Altersrenten entfallen, neben der Altersrente weiter arbeiten wie bisher. Welche Auswirkungen das auf Ihren Arbeitsvertrag bzw. Ihre Steuerklasse hat, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt klären. Dazu können wir als Experten der Rentenversicherung keine verbindlichen Auskünfte geben.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
und auch Hobbyexperten dürfen den zusätzlichen Tipp geben, dass ein Krankengeldanspruch (aus dem dann noch bestehenden Arbeitseinkommen) entfällt, wenn eine Altersrente als Vollrente bezogen wird.
Und das ist in -sogar auch öffentlich zugänglichen- Gesetzen, Anwendungsvorschriften, GKV-Rundschreiben etc. geregelt.
Denn selbst 'Hobbyexperten' schreiben hier ja nicht nur 'irgendwas' und schicken damit 'wissentlich' jemanden in eine falsche Richtung...
deshalb hierzu der passende § 50 Absatz 2 SGB VI
UND das umfangreiche (343 Seiten...) GKV-Schreiben zum Krankengeld
https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1474217232/file.res/2022_07_09_GR_KG_und_VG.pdf
kurz gefasst: 99% Teilrente beantragen und wenn Arbeitsverhältnis endet, dann auf 100%-Rente umwandeln (nach Antrag dann ab Folgemonat gültig).
Und parallel abchecken, ob dies irgendeinen Einfluss auf einen Betriebsrentenanspruch haben könnte (hier hilft dann aber oft auch 1. Monat Vollrente und DANN erst Teilrente)
und auch Hobbyexperten dürfen den zusätzlichen Tipp geben, dass ein Krankengeldanspruch (aus dem dann noch bestehenden Arbeitseinkommen) entfällt, wenn eine Altersrente als Vollrente bezogen wird.
Und das ist in -sogar auch öffentlich zugänglichen- Gesetzen, Anwendungsvorschriften, GKV-Rundschreiben etc. geregelt.
Denn selbst 'Hobbyexperten' schreiben hier ja nicht nur 'irgendwas' und schicken damit 'wissentlich' jemanden in eine falsche Richtung...
deshalb hierzu der passende § 50 Absatz 2 SGB VI
UND das umfangreiche (343 Seiten...) GKV-Schreiben zum Krankengeld
https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1474217232/file.res/2022_07_09_GR_KG_und_VG.pdf
kurz gefasst: 99% Teilrente beantragen und wenn Arbeitsverhältnis endet, dann auf 100%-Rente umwandeln (nach Antrag dann ab Folgemonat gültig).
Und parallel abchecken, ob dies irgendeinen Einfluss auf einen Betriebsrentenanspruch haben könnte (hier hilft dann aber oft auch 1. Monat Vollrente und DANN erst Teilrente)
Ich fasse es einmal zusammen:
So genau wisst ihr es nicht!
Nach der Krankengeldregelung hatte ich nicht gefragt, ... ist mir auch Schnuppe!
Das man vor Corona mit einem Job höher als 6300€, neben der Rente, automatisch in die Steuerklasse 6 fällt, ist auch nicht jedem hier bekannt.
Ich kann also nur hoffen, dass ich trotz Rente für besonders langjährig Versicherte, meinen bisherigen Job völlig unverändert weiter machen kann, ... und nur das Finanzamt für den Gesamtbetrag an Einnahmen eine Steuer auferlegt(Jährlich, oder Vierteljährlich).
Die Notwendigkeit einer Teilrente, um den Job unverändert machen zu können, ist mir nicht klar geworden!
Danke trotzdem.
Bei einer vorgezogenen 'Vollrente' erhalten Sie, falls Sie mal länger krank werden, dann kein Krankengeld aus Ihrer 'Nochbeschäftigung'.
So einfach ist das. Ist Ihnen aber ja schnuppe ;-)
Und wie das mit der Steuerklasse ist... ein Anruf beim Finanzamt genügt. Dafür brauchen Sie doch kein Forum :-)
... Und wie das mit der Steuerklasse ist... ein Anruf beim Finanzamt genügt. Dafür brauchen Sie doch kein Forum :-)Früher galt die Steuerklasse 6 für Nebenjob neben der Vollrente. Da ich meinen Job aber fortsetze in Steuerklasse 3 und für die Rente keine Steuern zahle, ergibt sich ein neues Bild. Die Gesamtveranlagung nach Splittingtabelle am Jahresende und nicht nach Steuerklasse 6 mit dem ersten Monatsverdienst nach Rentenbeginn. Da das alles neu ist, wird auch das Finanzamt erst mal ins Schleudern kommen. Aber für meine Fragen bin ich hier ja verkehrt, ... richtig!
...
Und wie das mit der Steuerklasse ist... ein Anruf beim Finanzamt genügt. Dafür brauchen Sie doch kein Forum :-)[/quote]
Früher galt die Steuerklasse 6 für Nebenjob neben der Vollrente.
Da ich meinen Job aber fortsetze in Steuerklasse 3 und für die Rente keine Steuern zahle, ergibt sich ein neues Bild. Die Gesamtveranlagung nach Splittingtabelle am Jahresende und nicht nach Steuerklasse 6 mit dem ersten Monatsverdienst nach Rentenbeginn. Da das alles neu ist, wird auch das Finanzamt erst mal ins Schleudern kommen. Aber für meine Fragen bin ich hier ja verkehrt, ... richtig!
Früher galt die Steuerklasse 6 für Nebenjob neben der Vollrente. Da ich meinen Job aber fortsetze in Steuerklasse 3 und für die Rente keine Steuern zahle, ergibt sich ein neues Bild. Die Gesamtveranlagung nach Splittingtabelle am Jahresende und nicht nach Steuerklasse 6 mit dem ersten Monatsverdienst nach Rentenbeginn. Da das alles neu ist, wird auch das Finanzamt erst mal ins Schleudern kommen. Aber für meine Fragen bin ich hier ja verkehrt, ... richtig!Die Frage, welche Steuerklasse für Ihre Beschäftigung ab Rentenbeginn gilt, sollten Sie dem Finanzamt stellen, nicht wie das alles dann 'insgesamt' zu versteuern ist. Das weiß das Finanzamt vermutlich doch etwas besser als Sie, für den das alles 'neu' ist. Es wird wohl auch nicht ins Schleudern kommen, sofern Sie in Ihrer Steuererklärung alles an den entsprechenden Stellen korrekt deklarieren (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit des Steuerpflichtigen plus dito der Ehefrau plus Renteneinkünfte Steuerpflichtiger plus ggfs. noch andere z.B. Kapitalerträge). Also eigentlich alles so wie bisher, nur dass dann noch Ihre Rente dazu kommt unter Anlage R wie Rentner :-) Von der Rentenversicherung werden keinerlei Beträge für 'Steuer' einbehalten oder abgeführt. Die Versteuerung der Renten erfolgt nach §22 EStG. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 ist der steuerpflichtige Teil der Rente 83%. Die Investition von ca. 30 EUR in ein Steuererklärungsprogramm lohnt sich hier durchaus, Anbieter gibt es diverse, nehmen Sie eines der bekannteren, da erhalten Sie hilfreiche Tipps gleich bei der Eingabe. Und nun aber wirklich genug dazu, denn ich bekomme dann hier den Ärger von den anderen Usern, weil es nunmal ein Renten- und kein Steuerforum ist. Ein schönes Wochenende!
Ich sag’s mal so, ich bin „das Finanzamt“ und solche Fälle wie sie haben wir zu Hauf. Da wundert auch keiner.
Wenn Sie nur einen Hauptjob haben, bleibt es bei der 3, 4 oder 5. Die 6 gibt es nur für einen Nebenjob neben einem Hauptjob. Und selbst, wenn Ihnen ihr Arbeitgeber die 6 verpasst…das sind nur Vorauszahlungen. bei der Einkommensteuer ist das völlig schnurz. Entweder man muss etwas nachzahlen oder man kriegt etwas raus, aber an der Höhe ändert sich nichts.
Wenn Sie wüssten, wie viele Arbeitgeber es gibt, die machen, was sie wollen. Rufen keine ELStAM ab, malen einfach deine beliebige Stkl in ihr Lohnprogramm oder melden sich als Nebenarbeitgeber für den Arbeitnehmer an, obwohl sie der Hauptarbeitgeber sind. Und dann kommt natürlich die 6 in der Meldung zurück.
Am Ende des Jahres ist es eh Wurst und Krankengeld will er ja nicht.
Der Kern meiner Fragestellung blieb bisher unbeantwortet, was mich frustet.
Ich möchte mit Erfüllung der Voraussetzungen für die besonders langjährig Versicherten in Rente gehen und gleichzeitig weiter arbeiten, ohne das mein bisheriger Arbeitsvertrag aufgelöst wird und durch einen neuen (für mich schlechteren) ersetzt wird.
Umgehe ich dieses Problem mit einer 99%-Teilrente, sodass der Arbeitgeber gar keine Handhabe hat zur Vertragsänderung/Vertragsauflösung?
Das müsste doch ein "Experte" wissen!?
Das habe ich doch. Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten beenden den Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Niemand kann mir aber sagen, ob eine Teilrente beim zukünftigen Hinzuverdienstmodell die automatische Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterbindet. Der Unterschied macht übrigens ein Minus von 560€ Brutto aus bei einem Neuvertrag. Den Arbeitgeber wegen der Teilrente zu fragen erfüllt den Tatbestand der Dummheit, ... man fragt den Fuchs nicht wie hoch der Zaun sein muss, damit er nicht an die Hühner herankommt.
Schon klar über das zukünftige Hinzuverdienstmodell wird übrigens morgen Nacht ab 23.10 Uhr im Bundestag erst einmal noch weiter diskutiert, nachdem im Ausschuss 'Arbeit und Soziales' diverse Zuständige sich auch dazu aüßern konnten. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-sgb-i… Suchen Sie sich dort unter den 'Verbänden' aus (z.B. DGB wäre auch dabei...), wen Sie fragen wollen (sind Sie nicht selbst in irgeneiner Gewerkschaft?) oder auch direkt einen Abgeordneten? den finden Sie unter https://www.abgeordnetenwatch.de/… Ansonsten kostet eine Erstberatung bei einem Fachanwalt m.W. maximal 190+Märchensteuer... könnte sich also 'rechnen'. Aber hier kommen Sie nicht weiter, es bleibt 'Arbeitsrecht' :-( Viel Erfolg und einfach geduldig dran bleiben!Hallo ergo, nun hatten Sie doch aber schon einige Tage Zeit, sich 'arbeitsrechtlich' zu informieren.Das habe ich doch. Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten beenden den Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Niemand kann mir aber sagen, ob eine Teilrente beim zukünftigen Hinzuverdienstmodell die automatische Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterbindet. Der Unterschied macht übrigens ein Minus von 560€ Brutto aus bei einem Neuvertrag. Den Arbeitgeber wegen der Teilrente zu fragen erfüllt den Tatbestand der Dummheit, ... man fragt den Fuchs nicht wie hoch der Zaun sein muss, damit er nicht an die Hühner herankommt.
Hallo ergo,
die Rentenversicherung ist aber weder dafür verantwortlich, wie Ihr Arbeitsvertrag gestaltet ist (ggfs. durch einen Tarifvertrag), noch für die Steuergesetze. Und noch nicht einmal dafür, dass nun vorgezogene Altersrentner neben Ihrer Rente auch unbegrenzt dazuverdienen dürfen, auch dies hat der Gesetzgeber entschieden, nicht die Rentenversicherung. Wenn Ihnen das nicht gefällt, sollten Sie sich also an die entsprechenden anderen Stellen wenden.
Abgesehen davon zwingt Sie ja keiner, weder, dass Sie weiter arbeiten, obwohl Sie dann schon eine Rente und auch eine Betriebsrente (die es wohl 'nur' im Zusammenhang mit der gesetzlichen gibt) beziehen, noch dass Sie die gesetzliche Rente vorzeitig beantragen, womit Sie dann aber auch auf die vorzeitige Betriebsrente verzichten.
Dann arbeiten Sie doch einfach 'ganz normal' weiter, und lassen die Altersrente sich noch dadurch erhöhen, und das Arbeitseinkommen alleine behält dann auch die Steuerklasse 3.
Und Ihre Nettoberechnungen lassen Sie ansonsten lieber noch mal von jemanden, der befugt ist, Sie steuerlich zu beraten, durchrechnen. Der Abzug vom Einkommen und von der Betriebsrente ist ja nur eine 'Vorauszahlung' auf Ihre tatsächliche Steuerlast.
Und dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie lieber für die restlichen Jahre bis zur Regelaltersrente auf die monatlichen Rentenbeträge verzichten oder einfach nur sauer auf den Gesetzgeber oder Ihren Arbeitgeber sind.
Genau solche unpersönlichen Antworten sind die, die niemand braucht ud niemand hören will, weil sie in der Praxis für Menschen die bald Rente beziehen und Arbeit verrichten wollen, für den A .... sind.
Nunja, dieses Forum ist nicht dafür da, nur 'Wunschantworten' zu geben. Und insbesondere nicht, wenn es um Arbeitsrecht und Steuern geht. Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit und alles Gute!Hallo ergo, .....Genau solche unpersönlichen Antworten sind die, die niemand braucht ud niemand hören will, weil sie in der Praxis für Menschen die bald Rente beziehen und Arbeit verrichten wollen, für den A .... sind.
Der derzeitieg Informationsstand ist:
Gehe ich in die vorgezogene Altersrente mit dem Wunsch der direkten, ungekündigten Fortsetzung meiner Erwerbstätigkeit, spielt der Arbeitgeber nicht mit und streicht mir alle Altersstufen meines Tätigkeitsfeldes (-550,-€ Brutto) durch einen neuen Arbeitsvertrag. Gleichzeitig greift die Steuerklasse 6 für diese Tätigkeit (-800,-€ zur bisherigen Steuerklasse 3), da ich neben der Altersrente auch eine Betriebsrente erhalte.
Mein derzeitiges Netto wird also für die gleiche Arbeit um rund 1200,-€ reduziert und die bei alleinigem Rentenbezug steuerfreie Rente wird mit der Tätigkeit ebenso teilversteuert einberechnet.
Der Unterschied zwischen dem Netto aus rentenloser Tätigkeitsfortsetzung und dem mit gleichzeitigem Rentenbezug liegt bei gerade einmal +500,-€, obwohl das Jahres-Brutto der Tätigkeit bei rund 50000,-€ liegt und die Rente im Netto 1850,-€ betragen würde.
Einfach grandios wie der Staat vorallem dort für neue Möglichkeiten sorgt, wo er dann selbst der Hauptbegünstigte ist und nebenbei die Babyboomer von der Rente für besonders langjährig Versicherte abbringt, indem sie "unbegrenzt" dazuverdienen können.
Und schon gar nicht mit freiwilligen Zahlungen an die Rentenversicherung. Diese Zahlungen sind eine Wette auf ein langes Leben, und diese Wette werde ich nicht abschließen.
Guten Abend,
tolles Forum, ich habe schon viel Interessantes erfahren bzw. ein bisschen mehr Licht im Dschungel deutscher Regelungswut finden können. Das Thema Weiterarbeiten bei gleichzeitigem, vorgezogenen Rentenbezug beschäftigt mich auch sehr. Habe heute die vorgezogene Teilrente (99%) beantragt und freue mich schon drauf (ab 1.6.2023).
Ich störe mich aber an der Beschreibung "Mitnahmeeffekt". Ja, ich bekomme die Rente (aus selbst erworbenen Ansprüchen) zusätzlich zum Arbeitsentgelt, ohne dafür mehr leisten zu müssen.
Aber: Der Staat bzw. die Rentenversicherung holt sich das Geld auf zwei Wegen zurück:
1) über die erhöhte Steuer, die dann ab 2024 und im Folgejahr fällig wird
2) über die 12 Prozent Rentenkürzung, die lebenslang erhalten bleibt (jedenfalls für 99 Prozent der Gesamtansprüche) und sich auch nicht dadurch ändert, dass ich noch bis 1.8.2025 weiterarbeite.
Grob gerechnet (ich weiß die Steuerabzüge noch nicht genau) sieht es so aus, dass mir die Summe, die ich zwischen 1.6.2023 und 1.8.205 zusätzlich auf mein Konto bekommen, innerhalb von ca. 14 Jahren wieder abgezogen wird - eben aufgrund der dauerhaften Abschläge in Höhe von 12 Prozent. Der kleine Vorteil, dass ich ab 2023 "nur" 87 % der Rente versteuern muss anstatt 89% (bei Rentenbezug ab 2025) wird dadurch wieder zunichte gemacht, dass der Zuschuss zur PKV sich eben auch verringert.
Fazit: Geschenkt wird einem hier nichts, besonders dann nicht, wenn man sehr alt wird.
Aber wer weiß schon, was in 14 Jahren ist - ob man da überhaupt noch auf irdischen Pfaden wandelt. Und was 200 Euro in 14 Jahren wert sind (das wäre so etwa meine monatliche Einbuße bei dem Modell), weiß auch keiner. Sicher jedenfalls deutlich weniger als heute. Also her mit der Kohle, jetzt!
Toll was sich @Joker für Gedanken macht. Leider kann auch er weder die Inflationsrate noch sein Lebensende vorhersagen. Daher bleibt letztendlich alles eine überflüssige Diskussion und alles konzentriert sich ausschließlich auf die persönliche Einstellung.
Ich lese gern die Überlegungen anderer zu dem Thema und habe eben auch meine eigenen Überlegungen. Es ist komplex und viele Faktoren kommen hier zum Tragen:
- ist man eher Sparer oder konsumorientiert?
- das eigene Sicherheitsbedürfnis
- das Vertrauen (oder das Fehlen hiervon) in staatliche Institutionen
- das Vertrauen in die Stabilität des Finanzsystems
- die Erwartung an die verbleibende Lebensspanne
- die Erwartung zur Inflationsrate
- die Pläne bzgl. Reisen und Hobbies
Die Gestaltungsmöglichkeiten im nahenden Rentenalter umfassend zu betrachten, finde ich sehr wichtig. Natürlich bleibt vieles spekulativ, aber das ist ja eigentlich immer so im Leben. Es kommt, wie es kommt, aber deshalb alles nur passiv auf sich zukommen zu lassen, kann ja auch nicht die Lösung sein.
hmm ...in Anbetracht von nur ein paar wenigen 10 Mio interessierten Altersversorgungsinteressierten habe ich Ihre IP auf die Foren-Blacklist "Der weiß DRV-technisch individuell alles schon" gesetzt.
Gut so, wieder einer weniger, der nur nervt ... *g
Gruß
w.
Blubb!Toll was sich @Joker für Gedanken macht. Leider kann auch er weder die Inflationsrate noch sein Lebensende vorhersagen. Daher bleibt letztendlich alles eine überflüssige Diskussion und alles konzentriert sich ausschließlich auf die persönliche Einstellung.hmm ...in Anbetracht von nur ein paar wenigen 10 Mio interessierten Altersversorgungsinteressierten habe ich Ihre IP auf die Foren-Blacklist "Der weiß DRV-technisch individuell alles schon" gesetzt. Gut so, wieder einer weniger, der nur nervt ... *g Gruß w.
Sich aktiv damit zu beschäftigen ohne zu wissen, ob und wie es tatsächlich kommen wird, ist da besser? So kann man sich das Leben natürlich auch unnötig schwer machen.
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