Hallo Bert,
mit den Philippinen gibt es aus deutscher Sicht kein Sozialversicherungsabkommen.
Von daher ist es grds. so, dass Beschäftigungszeiten auf den Philippinen keinen Einfluß auf die deutsche Rente haben.
Eine Ausnahme besteht, soweit Ihre Frau aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland zur Ausführung der Arbeit nach den Philippinen entsandt wurde (Ausstrahlung; § 4 SGB IV).
In diesem Fall wären durch den deutschen Arbeitgeber auch Beiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichtet worden, so dass deutsche Versicherungszeiten vorhanden wären.