Hallo User Regelaltersrentner 1953,
wie User senf-dazu Ihnen bereits mitgeteilt hat, können Sie entscheiden, ob Sie bei Bezug einer Altersvollrente ab Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen wollen oder nicht.
Bei Bezug einer Teilrente müssen Sie Beiträge zahlen.
Ohne Rentenbezug müssen Sie weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.