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Arbeit /Hinzuverdienst bei Erwerbsunfähigkeit

von Anne D.03.11.2007 | 18:50
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Mutter erhält seit einigen Monaten Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit befristet für die Dauer von 2 Jahren. Sie möchte einige Stunden wieder mal „raus“ und eine leichte Arbeit suchen. Die Hinzuverdienstgrenze ist im Rentenbescheid ja angegeben. Wir verstehen dies trotzdem nicht so ganz und haben einige Fragen hierzu. Darf man täglich 3 Stunden arbeiten? Oder nur darunter? Was kann geschehen, wenn man ausnahmsweise manchmal 4 Stunden arbeitet muss? Überprüft dies jemand? Spielt die Art der Beschäftigung auch eine Rolle?(je nach Krankheit, welche für die Rente ausschlaggebend ist) Kann die Rente wieder entzogen werden? Wird der Verdienst auf der Steuerkarte angegeben? Wird man bei der Sozialversicherung angemeldet? Wer überprüft , dass die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird? Muss man den Verdienst der Krankenkasse und / oder der DRV melden? Und was kann in 2 Jahren geschehen – kann das Arbeiten (unter 3 Std.) sich negativ auf eine eventuelle Verlängerung der EU-Rente auswirken? Vielleicht hören sich meine Fragen alle ein wenig naiv an – aber meine Mutter ist sehr verunsichert (durch ihre Krankheit) und niemand konnte ihr bisher diese Fragen beantworten. Es wäre schön wenn mir hierzu jemand Auskunft geben könnte bzw. eine Stelle nennen, welche uns diese detaillierten Fragen beantworten kann. Tausend mal DANKE im Vorraus.

14 Antworten

Oh je, schon wiederam 03.11.2007 | 19:22
Auch dieses Thema wurde hier zigmal hin-, her- und durchgekaut...
dieteram 03.11.2007 | 19:27
Geben Sie nichts auf den Dummschwätzer. Ich selbst beziehe ein volle EM Rente und würde persönlich auf keine Fall eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen. Wenn die Verlängerung ansteht ist der Sprung von unter 3 bis auf 3 - 6 Std. nicht groß wenn man bewiesen hat, dass es 3 Stunden geht. Die Tätigkeit muss auf jeden Fall bei der DSR angezeigt werden. Eine Steuerkarte braucht man nicht und der AG führt pauschale Beiträge zur Sozialversicherung ab. Aber das Risiko muss jeder für sich selbst einschätzen. Viele Grüße Dieter
Schiko.am 03.11.2007 | 22:37
Lassen sie sich n icht beirren, fragen zur rente sind hier auch als wiederholung erlaubt. Man kann doch nicht verlangen, dass fragende erst nachlesen ob gleiches nicht schon gefragt wurde. Grundsätzlich gilt, unter drei stunden oder von 3-6 stunden. Bin sicher, ihre mutter hat die rente berechtigt erhalten. Nehmen sie die stundenzahl für den zulässigen verdienst nicht so ernst, es gibt ja auch tätigkeiten bei denen man ja trotz EMR. 3,2 stunden durchhalten kann. Für die rente wird ja keine steuerkarte benötigt, diese wäre also für einen zusatzverdienst einsetzbar, ohne dass bei der zulässigen betragshöhe von 350 steuer bzw. abgaben an- fallen. Manche AG. verlangen auch die karte, dies ist günstiger für den arbeitgeber. Nachteil für den arbeitnehmer, der verdienst wird als steuer- pflichtig den steuerpflichtigen teil der rente zugeschlagen. Zweckmäßig deshalb, 350 oder auch weniger ohne vorlage der steuerkarte im rahmen eines geringverdiener jobs.Der arbeitgeber zahlt abgaben und steuer. Dieser verdienst wird auch in die steuerberechnung des AN. nicht mit einbezogen, dies kann unter umständen von vor- teil sein. Ihre fragen sind nicht naiv und tägliches brot, auch wenn manche dies anders beurteilen. Mit freundlichen Grüßen.
zuzaam 04.11.2007 | 10:13
zusatz: die 2%-pauschsteuer kann vom AG auf den AN abgewälzt werden - da müsste man ausrechnen, ob die zahlung von 2% pauschaler einkommenssteuer höher/niedriger sind als bei hinzurechnung der max. 350,- zum sonstigen steuerpflichtigen einkommen.
Schiko.am 04.11.2007 | 11:41
Aber, aber 2 % aus 350 ergeben 7 euro. Bei vorlage der steuerkarte setzt die steuer in klasse I/IV erst bei monat- lich 897 euro ein. MfG.
Antoniusam 04.11.2007 | 13:59
Ich kann mich Dieter nur anschließen ! Auch ich bin sehr vorsichtig mit Nebentätigkeiten. MfG
Karl-Heinricham 04.11.2007 | 16:24
Man kann sehr wohl verlangen, sich wenigstens mal die Mühe zu machen, mit der Suchfunktion vorangegange Beiträge zu finden.....Oder? Ist das wirkich zu viel verlangt?
Kurtam 04.11.2007 | 17:05
sie brauchen ja nicht antworten
nanaam 04.11.2007 | 17:11
........aber das macht doch nichts !
Schiko.,am 04.11.2007 | 17:13
Habe ich auch versucht, ist mir nicht gelungen. Aber selbst wenn, braucht doch für mich kein Dogma zu sein. Jed kann doch sagen was er für richtig hält. MfG.
Götz von Berlichingenam 04.11.2007 | 18:34
Drückebergerforum... Pfui. Götz von Berlichingen
Antusam 04.11.2007 | 19:21
muß ich ihnen leider recht geben
uweam 04.11.2007 | 19:33
Sicher könnte man suchen - ABER: keiner verpflichtet Sie zum Geben einer Antwort (oder ??) Somit haben Sie auch keinen Anlass, sich über wiederholt auftauchende Fragen aufzuregen Oder ??
dirkam 04.11.2007 | 21:01
...........stimmt !
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