Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sven,
soweit Sie in Ihrer Zeit in Schweden auch Beiträge zur dortigen Sozialversicherung gezahlt haben, besteht wahrscheinlich auch ein Anspruch auf Leistungen aus dem schwedischen Sicherungssystem. Weitere Informationen und Ansprechpartner hierzu finden Sie in der Broschüre „Meine Zeit in Schweden – Arbeit und Rente europaweit“, welche Sie unter
herunterladen können.
Die ggf. zeitgleich gezahlten Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung werden dann unabhängig davon rentensteigernd in Ihrer deutschen Rente berücksichtigt. Sie werden auch nicht als ausländische Zeiten gekennzeichnet, weil es sich um „normale“ freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung handelt.
Eine „Umwandlung“ von Beiträgen der Deutschen Rentenversicherung in ausländische Sicherungssysteme ist im Übrigen nicht möglich.
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