Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeit in Schweden bei Beitragszahlung in DRV

von Sven24.09.2023 | 16:00
243 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe 2 Jahre in Schweden gearbeitet. Auf Empfehlung habe ichwährend dieser Zeit in die Deutsche Rentenversicherung Rentenbeiträge gezahlt, weil das damals billiger schien. Diese Zeit steht auch in meinem Versicherungsverlauf, aber im Gegensatz zu meiner Zeit in Dänemark steht davor nicht AUSL. Zudem sind die Rentenansprüche für diese Zeit gering ( vermutl. weil ich nicht mehr einzahlte). Habe ich dennoch Anspruch auf eine Rente aus Schweden? Kann ich diese Beiträge dazu umwandeln in die schwedische Rentenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sven,

 

soweit Sie in Ihrer Zeit in Schweden auch Beiträge zur dortigen Sozialversicherung gezahlt haben, besteht wahrscheinlich auch ein Anspruch auf Leistungen aus dem schwedischen Sicherungssystem. Weitere Informationen und Ansprechpartner hierzu finden Sie in der Broschüre „Meine Zeit in Schweden – Arbeit und Rente europaweit“, welche Sie unter

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweden.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

herunterladen können.

 

Die ggf. zeitgleich gezahlten Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung werden dann unabhängig davon rentensteigernd in Ihrer deutschen Rente berücksichtigt. Sie werden auch nicht als ausländische Zeiten gekennzeichnet, weil es sich um „normale“ freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung handelt.

 

Eine „Umwandlung“ von Beiträgen der Deutschen Rentenversicherung in ausländische Sicherungssysteme ist im Übrigen nicht möglich.


 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Lesen bildetam 24.09.2023 | 16:25
KSCam 24.09.2023 | 16:28
Eine schwedische Rente werden Sie nur erhalten wenn auch in Schweden Beiträge liegen. Scheint aber bei Ihnen nicht der Fall gewesen zu sein, da Sie in D gezahlt haben. Dass in D gezahlte Beiträge den Zusatz "AUSL" nicht haben, sollte Sie eigentlich nicht wundern. Die in D gezahlten Beiträge kann man sicher nicht "in einem anderen Land gelten lassen" - was sollte denn das für eine Idee sein? Wollen Sie zusätzliche Bürokratie aufbauen?
Jonnyam 25.09.2023 | 07:23
Wenn Sie 2 Jahre in Schweden gearbeitet haben, sind dort unter Garantie auch Beiträge zur AFP/ATP gezahlt worden. Fordern Sie bei der pensionsmyndigheiten.se unter Angabe Ihrer personnummer eine Aufstellung an und schicken Sie diese der deutschen Rentenversicherung. Sie werden dann auch Anspruch auf eine schwedische Rente haben. Ihre gleichzeitig zur deutschen Rentenversicherung gezahlten freiwilligen Beiträge werden in der deutschen Rente zusätzlich als sog. Rentlein außerhalb der normalen Rentenberechnung abgegolten. Ha det så bra
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026