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Arbeit nach 65

von Lucy13.02.2007 | 00:28
2742 Ansichten
5 Antworten
Kann man jetzt schon länger als bis zum 65. Jahr arbeiten?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.02.2007 | 09:13

Bei freiwilligen Bezugszeiten einer Rente ab 65 ist zu beachten, dass Sie hierbei einen Zuschlag zur Rente erhalten - wie Ihnen dies aber auch bereits mitgeteilt wurde.

Für jeden Kalendermonat der freiwillig vespäteten Inanspruchnahme dieser Rente erhalten Sie 0,5 % Zuschlag.

Ob dies im Einzelfall auch arbeitsrechtlich möglich ist, kann hier im Forum niemand vorhersagen.

MfG

4 Antworten

Schäuble, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 13.02.2007 | 00:52
Lesen Sie den folgenden Beitrag der Redaktion, der uns auf paradiesische Zeiten einstimmt. Es wird keine Frage offen bleiben. Ja, Sie dürfen! Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Nach derzeitigem Rechtsstand können Sie bei Bezug einer Regelaltersrente soviel zuverdienen, wie Sie möchten. Es kommt dadurch nicht zu einer Kürzung der Rente. Anders sieht es schon in Sachen Gesetzliche Krankenversicherung und Finanzamt aus. Diese Institutionen langen auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres voll zu. Finanzamt und Krankenkasse/Pflegekasse bleiben Ihnen lebenslang treue Begleiter.
Amadéam 13.02.2007 | 01:05
Sie haben nicht Ihr Geburtsdatum genannt. Sollten Sie nach dem Jahr 2010 das 65. Lebensjahr vollenden, dann werden Sie vermutlich sogar bis zum Umfallen arbeiten müssen: Lassen wir hierzu unsere gewählten Volksvertreter sprechen - einige im Ministeramt - da wird die Redaktion doch nicht einfach auf die Löschtaste drücken, um diese wertvollen Stimmen zu unterdrücken: Die Rente am St.-Nimmerleinstag ist von der Politik schon fest ins Visier genommen. Siehe: http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutsch… und http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/507428.html…
Bernhardam 13.02.2007 | 01:32
Ja. Wie Amadé schon ausgeführt hat, kann man neben dem Bezug einer Regelaltersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Es ist aber auch jetzt schon jederzeit möglich, ganz normal und ohne eine Rente zu beziehen, über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. In diesem Fall wird die gesetzliche Rente jeden Monat um 0,5 % erhöht, hinzu kommt eine Erhöhung aufgrund der weiterhin gezahlten Beiträge. Wenn man also z.B. bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres arbeitet, bekommt man eine (mindestens) um 12 % höhere Rente. Insofern sind die neuen Regelungen zur "Rente mit 67" völlig unnötig und es ist wirklich offensichtlich, dass es sich dabei lediglich um eine mit viel Tamtam getarnte Rentenkürzung handelt. Denn in Zukunft bekommt man für diese 2 Jahre eben nichts mehr dazu, das ist der wesentliche Unterschied. Es gibt allerdings für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Piloten, Kassenärzte) feste Altersgrenzen und in vielen Fällen auch einschränkende Tarifverträge. Diese Regelungen sind allerdings aufgrund ihren pauschalen Charakters seit Inkrafttreten des AGG (Allgemeines Gleichstellungs-Gesetz; Anti-Diskriminierungsgesetz) höchstwahrscheinlich rechtswidrig (Altersdiskriminierung). Wenn also z.B. ein nachweislich gesunder und voll tauglicher Pilot dagegen klagt, ist es wohl aus damit ...
Selina IIam 13.02.2007 | 07:58
Das geht aber nur wenn der AG einverstanden ist. Wenn der AG nicht möchte dass Sie länger als 65 arbeiten dann können Sie dies nicht einfordern. Rein gesetzlich darf Sie der AG zum Monatsende entlassen ohne Begründung.
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