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Arbeit nach rückwirkender Rentenbewilligung

von Hanna26.01.2010 | 12:29
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2 Antworten

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Ich arbeitete als Lehrerin bis 1992 in den neuen Bundesländern. Damals wurde doch das Rentenrecht umgestellt und keiner konnte mich recht beraten. dannach wurde rückwirkend ab meinem 60. Geburtstag die rente bewilligtund nachgezahlt. In meinem Versicherungsverlauf treten die Verdienste nach meinem Geburtstag nicht mehr auf. Kann ich durch eine Umwandlung meiner Rente mir diese Verdienste in die Rente holen? Außerdem hätte doch die Rente gar nicht als Vollrente nachgezahlt werden. Somit wäre doch ein teil der Endgeldpunkte noch nicht dabei und würde sich nachträglich erhöhen. Sind meine verdienste nach dem 60. Geburtstag tatsächlich für die Rente verloren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus dem von Ihnen vorgegebenen Sachverhalt ist anzunehmen, dass Sie mit Ablauf des Monates, in dem Sie Ihr 60. Lebensjahr vollendeten, eine Altersrente für Frauen beziehen. Liegen dieser Altersrente die Vorschriften des Sozialgesetzbuches - VI. Teil - zugrunde, kann eine Altersrente in voller Höhe vor Vollendung des 65. Lebensjahres

eigentlich nur dann gewährt werden, wenn die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen unterschritten bzw. eingehalten werden.

Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze ab dem Rentenbeginn steht gar keine Altersrente, zu einem späteren Zeitpunkt lediglich eine Teilrente zu.

Die während eines Teilrentenbezuges erworbenen Verdienste werden ab Beginn der Altersrente in voller Höhe als Zuschlag berücksichtigt.

Die Umwandlung einer Altersrente in voller Höhe in eine andere Altersrentenart ist nach dem Gesetz nicht möglich (§ 34 Abs.4 SGB VI).

In Ermangelung weiterer Angaben und genauer Kenntnis des Sachverhaltes empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

1 Antworten

RÜG-Fachmannam 26.01.2010 | 14:23
Sie haben offenbar eine Altersrente nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG),also eine Rente nach dem Rentenrecht der DDR erhalten. Frauen gingen in der DDR ja generell mit 60 in Rente. Als RÜG-Altersrentnerin können Sie ab 60 unbegrenzt hinzuverdienen. Nach Beginn der RÜG-Rente sind Sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei und bekommen auch keine Entgeltpunkte mehr. Sie können bei Erreichen der Altersgrenze (65) die Regelaltersrente nach dem SGB VI bekommen, aber die Zeit ab RÜG-Rente ist dann eine geklärte Lücke wegen Rentenbezug.
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