Wie "Feli" bereits geschrieben hat, werden Sie bei Ausscheiden aus Ihrer versicherungsfreien Beschäftigung als Referendar grundsätzlich in der Rentenversicherung nachversichert, da Sie keinen Anspruch auf Versorgung haben. Dies bedeutet, dass Sie so gestellt werden, als wie wenn Sie für die ganze Zeit versicherungspflichtig gewesen wären. Damit haben Sie ggf. bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.