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Experten-Antwort

Arbeit --> TeilEU u. Teilzeitarbeit ---> volle Erwerbsmind.rente ---> Altersrente

von Samarita19.04.2018 | 14:03
450 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1956 und EU-Rentner. Mein Arbeitsleben sah wie folgt aus: Abitur 1974 Studium 1974 - 1977 voll Berufstätig 1977 - 2004 teil-EURente und Teilzeitarbeit 2004 - 2012 volle EU-Rente ab 2012 Wie würde sich für mich eine Altersrente darstellen? Beim Übergang Teil-EU zur vollen EU-Rente wurde die geleistete Arbeit nicht wirksam, die erlangten Rentenpunkte wurden verrechnet mit den Punkten der Zurechnungszeit, d.h. von den 11,4 Pkt. wurden 9,2455 Pkt. durch die Rentenbeiträge während der Teilzeitarbeit abgelöst. Es blieben dann 2,1732 Punkte die mir als Punkte aus Zurechnungszeit blieben. Werden die in der Teilerwerbsunfähigkeit erzielten Punkte in der Altersrente berücksichtigt oder gehen sie darin genau so unter? Wann ist eine Altersrente überhaupt günstiger als eine EU-Rente und inwiefern? Für andere Betroffene bestimmt auch von Interesse.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Samarita,

eine Altersrente im Anschluss an eine volle Erwerbsminderungsrente erhält mindestens die persönlichen Entgeltpunkte, die der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente zugrunde lagen. Da Ihr Beschäftigungsverhältnis bis zum Jahr 2012 ging und die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr berechnet wurde, also in Ihrem Fall bis 2016, wirkt sich der „Rentenwechsel“ vermutlich nicht mehr aus, da sie sich auch nicht beim Wechsel von Teil-Em in volle Erwerbsminderungsrente ausgewirkt haben. Er würde sich nur dann auswirken, wenn die Entgeltpunkte, die aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung erwirtschaftet wurden, höher ausfallen als die der Zurechnungszeit zugrunde gelegten Entgeltpunkte.

Damit sich bei einer vollen Erwerbsminderungsrente eine günstigere Altersrente anschließt gibt es zwei Fallgestaltungen in der sich eine Beschäftigung positiv auswirkt:

Es kommt hierbei auf die Art Ihrer Beschäftigung an.

1. Möglichkeit:

Sie üben eine geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung aus. Dann erhalten diese Zeiten eine gesonderte Bewertung in der Rentenberechnung. Für ein Jahr einer solchen Beschäftigung erhöht sich Ihre spätere Altersrente bei einem Verdienst von monatlich genau 450 Euro allerdings derzeit nur um ca. 3,56 EURO monatliche Rente.

2. Möglichkeit:

Hierbei handelt es sich um die „normale“ versicherungspflichtige Beschäftigung.

Wenn nun ihr Verdienst während der Zurechnungszeit über ihrem bisherigen Durchschnittswert liegen würde, wirkt sich dies wiederum rentensteigernd auf Ihre Altersrente aus. Jedoch nicht sehr stark.

Nach der Zurechnungszeit wirken sich ihre gezahlten Beiträge wieder in voller Höhe aus.

Hierzu sei aber ausdrücklich erwähnt, dass eine Beschäftigung je nach Höhe des Entgeltes als Hinzuverdienst berücksichtigt wird und dies zu einer Kürzung der Rente führt. Hierbei wiederum erhalten die nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte einen neuen Zugangsfaktor, wenn sie wieder in Anspruch genommen werden. Dies kann je nach Alter zu einer Rentensteigerung führen.

Speziell zu Ihrem Fall können Sie aber auch noch einen Beratungstermin unter folgendem Link bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen vereinbaren.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/02_termine_online_vergeben_node.html

Beim Wechsel einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente erhält die Altersrente mindestens den doppelten Wert der Erwerbsminderungsrente, aufgrund von Vertrauensschutzregelungen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Saschaam 19.04.2018 | 14:48
Wir haben schönes Wetter. Es wird alles gut für dich.
KSCam 19.04.2018 | 17:05
Lassen Sie sich von der DRV eine Probeberechnung zusenden, wie hoch die Altersrente zum xx.xx.20xx wäre. Dann wissen Sie genau ob und um wieviel die Rente sich erhöht und können in den Berechnungsanlagen (vielleicht) nachvollziehen wie sich der Lohn der letzten Jahre auswirkt.
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