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Experten-Antwort

Arbeit trotz voller EM Rente

von Lars24.08.2015 | 14:20
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19 Antworten
Nach Umwandlung meines Rehaantrages von Juni 2014 wurde mir im Mai 2015 rückwirkend eine volle EM Rente, befristet bis Ende Januar 2017, zuerkannt. Ich bin mit 4 Stunden / Tag beschäftigt, die Rente wird aufgrund des Verdiensts nicht ausbezahlt. Die Arbeit ist für mich zur Gesunderhaltung sehr wichtig. Der Arbeitgeber hat sich damit arrangiert, den Arbeitsvertrag nicht auszusetzen (wäre eigentlich vorgesehen). Was muss ich der Rentenversicherung gegenüber beachten? Kann ich das so laufen lassen, oder muss ich eine Meldung machen? An sich wäre teilweise EM die angemessene Alternative. Das Reha-Gutachten sieht diese auch vor, der Gutachter sah das wohl anders. Kann ich eine Umwandlung der vollen in teilweise EM beantragen?

1 Experten-Antwort

18 Antworten

xyam 24.08.2015 | 14:29
Soweit ich weiß, können Sie die Weiterbeschäftigung einfach melden und müssen da nichts beantragen. Es gibt ja Hinzuverdienstgrenzen, bei voller EM-Rente 450 € ohne das bei der Rente gekürzt wird. Verdienen Sie mehr, wird die volle Rente dann je nach Zuverdienst z.B. nur zu 1/3 oder 1/2 gezahlt. Das geht relativ unbürokratisch und Sie behalten den Anspruch auf volle Rente, falls Sie diese Tätigkeit in diesem Umfang irgendwann nicht mehr ausüben können.
Feliam 24.08.2015 | 14:34
Wenn Ihre volle EM-Rente aufgrund der Höhe des Arbeitsverdienstes ruht, wird auch eine teilweise EM-Rente nicht gezahlt werden können. Aus dieser Sicht es es eigentlich egal, welche Rente Sie dem Grunde nach haben, solange Ihr AG das Beschäftigungverhältnis mit Ihnen aufrechterhält.
Schorscham 24.08.2015 | 14:39
Es wäre meines Erachtens unklug, freiwillig auf eine zustehende volle EM-Rente zu verzichten. Wenn Sie statt 4 Stunden täglich nur 2,75 Stunden arbeiten würden und 450 Euro Monatsverdienst nicht überschreiten, bekämen Sie Ihre volle EM-Rente ungekürzt dazu. Denken Sie auch daran, dass Sie irgendwann vielleicht nicht mehr bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber arbeiten können. Dann müssten Sie der DRV erklären, warum Sie sie plötzlich wieder Ihre volle EM-Rente haben wollen, nachdem sie doch selbst behauptet haben, nur teilweise erwerbsgemindert zu sein....
Larsam 24.08.2015 | 15:09
Lars schrieb

Danke, verstanden. Ich nehme an, dass "rentenunschädlich" sowohl "den Status als Rentner" als auch "die Auszahlung von Rente" meint? Und muss ich nun tätig werden und mich bei der RV melden? Oder genügt es, dass die RV an den monatlichen Beiträgen ja sieht, dass und auch in welchem Umfang ich weiterbeschäftigt bin?

Verdienen Sie mehr, wird die volle Rente dann je nach Zuverdienst z.B. nur zu 1/3 oder 1/2 gezahlt.
Kann man denn bei voller EM (also
[3. Versuch:] Kann man denn bei voller EM (= "weniger als 3 Std/Tag erwerbsfähig") mehr als 3 Std/Tag arbeiten, ohne dass die Rentenversicherung bürokratische Bauchschmerzen bekommt? Speziell, wenn sie womöglich dann auch noch Rente auszahlen muss?
Larsam 24.08.2015 | 15:09
Lars schrieb

Danke, verstanden. Ich nehme an, dass "rentenunschädlich" sowohl "den Status als Rentner" als auch "die Auszahlung von Rente" meint? Und muss ich nun tätig werden und mich bei der RV melden? Oder genügt es, dass die RV an den monatlichen Beiträgen ja sieht, dass und auch in welchem Umfang ich weiterbeschäftigt bin?

Verdienen Sie mehr, wird die volle Rente dann je nach Zuverdienst z.B. nur zu 1/3 oder 1/2 gezahlt.
Kann man denn bei voller EM (also
[3. Versuch:] Kann man denn bei voller EM (= "weniger als 3 Std/Tag erwerbsfähig") mehr als 3 Std/Tag arbeiten, ohne dass die Rentenversicherung bürokratische Bauchschmerzen bekommt? Speziell, wenn sie womöglich dann auch noch Rente auszahlen muss?
Schorscham 24.08.2015 | 15:17
Wie ich bereits etwas weiter oben geschrieben habe, dürfen Sie nur dann rentenunschädlich mehr als unter 3 Stunden täglich arbeiten, wenn sie das auf Kosten Ihrer Restgesundheit tun, was ggf. vom sozialmedizinischen Dienst der DRV festgestellt wird. Ergibt diese Überprüfung allerdings, dass Sie grundsätzlich dazu in der Lage sind MINDESTENS 3 Stunden täglich zu arbeiten, kann die (volle) EM-Rente entzogen werden.
Schorscham 24.08.2015 | 19:47
Lars schrieb

Danke, verstanden. Ich nehme an, dass "rentenunschädlich" sowohl "den Status als Rentner" als auch "die Auszahlung von Rente" meint? Und muss ich nun tätig werden und mich bei der RV melden? Oder genügt es, dass die RV an den monatlichen Beiträgen ja sieht, dass und auch in welchem Umfang ich weiterbeschäftigt bin?

Es gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten, die DRV über Art und Umfang einer beruflichen Tätigkeit zu informieren. Und um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, würde ich persönlich, (wie bereits in meiner ersten Antwort erwähnt), nicht mehr als 2,75 Stunden pro Tag arbeiten. Dann bekommt die DRV auch keine "bürokratischen Bauchschmerzen". Sollten Sie dennoch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anstreben, dann gibt es so schnell kein zurück mehr. Denn Sie behaupten ja selbst, dass Sie gar nicht vollständig erwerbsgemindert sind. Und das vergisst die DRV auch nicht so ohne weiteres.
Rentenprüferam 24.08.2015 | 20:06
Lars schrieb

Danke, verstanden. Ich nehme an, dass "rentenunschädlich" sowohl "den Status als Rentner" als auch "die Auszahlung von Rente" meint? Und muss ich nun tätig werden und mich bei der RV melden? Oder genügt es, dass die RV an den monatlichen Beiträgen ja sieht, dass und auch in welchem Umfang ich weiterbeschäftigt bin?

Ich werde gleich morgen für die für Sie zunständigen Kollen informieren und um eine Überprüfung ihrer EM-Rente bitten. Offensichtlich steht ihnen gar keine EM-Rente zu. SPÄTESTENS nach Auslauf der jetzigen Befristung um Januar 2017 wird ihnen keine Rente mehr weiter bewilligt werden. Das jetzt schon sicher !!
W*lfgangam 24.08.2015 | 20:31
Hallo Lars, volle Erwerbstätigkeit neben med. attestierter vollen EM heißt nicht, dass Sie plötzlich wieder – aus DRV-Sicht - auch voll einsatzfähig wären. Lesen Sie diesen Beitrag, da hat das Sozialröchler viel besser erläutert: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. (edit Redaktion) Gruß w.
W*lfgangam 24.08.2015 | 21:41
HotRod schrieb

Erst "gefühlt" gestern wie ein pubertierender Jugendlicher hier abgetreten und heute schon wieder am rumstänkern.

Mit seinen verharmlosenden Tipps lässt er den Fragesteller auch noch sehenden Auges in die Falle laufen.

So kennt man den Wolfgang !

Prust......

...Substanz!, mein lieber HotRod ...mit Ihrem gefühlten Wissen als RVA-Fachreferent aus 1891 kommen Sie hier nicht weiter - da können Sie sich besser in Sachsen profilieren. Gruß w.
HotRodam 24.08.2015 | 20:46
W*lfgang schrieb

...Substanz!, mein lieber HotRod ...mit Ihrem gefühlten Wissen als RVA-Fachreferent aus 1891 kommen Sie hier nicht weiter - da können Sie sich besser in Sachsen profilieren.

Gruß

w.

Erst "gefühlt" gestern wie ein pubertierender Jugendlicher hier abgetreten und heute schon wieder am rumstänkern. Mit seinen verharmlosenden Tipps lässt er den Fragesteller auch noch sehenden Auges in die Falle laufen. So kennt man den Wolfgang ! Prust......
Aber Hollaam 25.08.2015 | 07:39
Schau mal einer an, und wieder geht es mit dem selbsternannten Experten und alles Besserwisser W*lfgang weiter.
Doroam 25.08.2015 | 14:26
Sehr interessant.....
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