Siehe Beitrag von W*lfgang.
Soweit ich weiß, können Sie die Weiterbeschäftigung einfach melden und müssen da nichts beantragen.
Es gibt ja Hinzuverdienstgrenzen, bei voller EM-Rente 450 € ohne das bei der Rente gekürzt wird.
Verdienen Sie mehr, wird die volle Rente dann je nach Zuverdienst z.B. nur zu 1/3 oder 1/2 gezahlt.
Das geht relativ unbürokratisch und Sie behalten den Anspruch auf volle Rente, falls Sie diese Tätigkeit in diesem Umfang irgendwann nicht mehr ausüben können.
Soweit ich weiß, können Sie die Weiterbeschäftigung einfach melden und müssen da nichts beantragen.
Es gibt ja Hinzuverdienstgrenzen, bei voller EM-Rente 450 € ohne das bei der Rente gekürzt wird.
Verdienen Sie mehr, wird die volle Rente dann je nach Zuverdienst z.B. nur zu 1/3 oder 1/2 gezahlt.
Das geht relativ unbürokratisch und Sie behalten den Anspruch auf volle Rente, falls Sie diese Tätigkeit in diesem Umfang irgendwann nicht mehr ausüben können.
Danke, verstanden. Ich nehme an, dass "rentenunschädlich" sowohl "den Status als Rentner" als auch "die Auszahlung von Rente" meint? Und muss ich nun tätig werden und mich bei der RV melden? Oder genügt es, dass die RV an den monatlichen Beiträgen ja sieht, dass und auch in welchem Umfang ich weiterbeschäftigt bin?
[3. Versuch:] Kann man denn bei voller EM (= "weniger als 3 Std/Tag erwerbsfähig") mehr als 3 Std/Tag arbeiten, ohne dass die Rentenversicherung bürokratische Bauchschmerzen bekommt? Speziell, wenn sie womöglich dann auch noch Rente auszahlen muss?Verdienen Sie mehr, wird die volle Rente dann je nach Zuverdienst z.B. nur zu 1/3 oder 1/2 gezahlt.Kann man denn bei voller EM (also
Danke, verstanden. Ich nehme an, dass "rentenunschädlich" sowohl "den Status als Rentner" als auch "die Auszahlung von Rente" meint? Und muss ich nun tätig werden und mich bei der RV melden? Oder genügt es, dass die RV an den monatlichen Beiträgen ja sieht, dass und auch in welchem Umfang ich weiterbeschäftigt bin?
[3. Versuch:] Kann man denn bei voller EM (= "weniger als 3 Std/Tag erwerbsfähig") mehr als 3 Std/Tag arbeiten, ohne dass die Rentenversicherung bürokratische Bauchschmerzen bekommt? Speziell, wenn sie womöglich dann auch noch Rente auszahlen muss?Verdienen Sie mehr, wird die volle Rente dann je nach Zuverdienst z.B. nur zu 1/3 oder 1/2 gezahlt.Kann man denn bei voller EM (also
Soweit ich weiß, können Sie die Weiterbeschäftigung einfach melden und müssen da nichts beantragen.
Es gibt ja Hinzuverdienstgrenzen, bei voller EM-Rente 450 € ohne das bei der Rente gekürzt wird.
Verdienen Sie mehr, wird die volle Rente dann je nach Zuverdienst z.B. nur zu 1/3 oder 1/2 gezahlt.
Das geht relativ unbürokratisch und Sie behalten den Anspruch auf volle Rente, falls Sie diese Tätigkeit in diesem Umfang irgendwann nicht mehr ausüben können.
Es gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten, die DRV über Art und Umfang einer beruflichen Tätigkeit zu informieren.
Und um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, würde ich persönlich, (wie bereits in meiner ersten Antwort erwähnt), nicht mehr als 2,75 Stunden pro Tag arbeiten.
Dann bekommt die DRV auch keine "bürokratischen Bauchschmerzen".
Sollten Sie dennoch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anstreben, dann gibt es so schnell kein zurück mehr.
Denn Sie behaupten ja selbst, dass Sie gar nicht vollständig erwerbsgemindert sind.
Und das vergisst die DRV auch nicht so ohne weiteres.
Danke, verstanden. Ich nehme an, dass "rentenunschädlich" sowohl "den Status als Rentner" als auch "die Auszahlung von Rente" meint? Und muss ich nun tätig werden und mich bei der RV melden? Oder genügt es, dass die RV an den monatlichen Beiträgen ja sieht, dass und auch in welchem Umfang ich weiterbeschäftigt bin?
Danke, verstanden. Ich nehme an, dass "rentenunschädlich" sowohl "den Status als Rentner" als auch "die Auszahlung von Rente" meint? Und muss ich nun tätig werden und mich bei der RV melden? Oder genügt es, dass die RV an den monatlichen Beiträgen ja sieht, dass und auch in welchem Umfang ich weiterbeschäftigt bin?
Ich werde gleich morgen für die für Sie zunständigen Kollen informieren und um eine Überprüfung ihrer EM-Rente bitten. Offensichtlich steht ihnen gar keine EM-Rente zu.
SPÄTESTENS nach Auslauf der jetzigen Befristung um Januar 2017 wird ihnen keine Rente mehr weiter bewilligt werden. Das jetzt schon sicher !!
Erst "gefühlt" gestern wie ein pubertierender Jugendlicher hier abgetreten und heute schon wieder am rumstänkern.
Mit seinen verharmlosenden Tipps lässt er den Fragesteller auch noch sehenden Auges in die Falle laufen.
So kennt man den Wolfgang !
Prust......
...Substanz!, mein lieber HotRod ...mit Ihrem gefühlten Wissen als RVA-Fachreferent aus 1891 kommen Sie hier nicht weiter - da können Sie sich besser in Sachsen profilieren.
Gruß
w.
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