Hallo Mathilde,
der "Besitzschutz" der EM-Rente bleibt Ihnen für 2 Jahre (24 Kalendermonate) erhalten - das heißt eine Altersrente, die innerhalb von 2 Jahren nach Ende einer EM-Rente beginnt, kann nicht niedriger sein, als diese (§ 88 SGB VI).
Liegt der Beginn der Altersrente mehr als 2 Jahre später, wird nach aktuellen Vorschriften neu gerechnet.
Zeiten des EM-Rentenbezugs werden als Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzen die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.
Da kein Mensch heute wissen kann, wie sich die Rentenformel künftig entwickeln wird, sollte man seine bereits bewilligte Rente nicht fahrlässig aufs Spiel setzen.
Es steht Ihnen jederzeit frei, im Rahmen Ihres Leistungsvermögens arbeiten zu gehen.
Dann würde Ihre Rente zwar ggf. gekürzt, der Anspruch bliebe aber grundsätzlich erhalten.
Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
MfG
Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.
Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?Zeiten des EM-Rentenbezugs werden als Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzen die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.
Zeiten des EM-Rentenbezugs werden als Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzen die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.
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Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.[/quote]
Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?
Hallo Mathilde, das wird Ihnen gerne in einem Tagesseminar mit einigen/nicht allen Fallkonstellationen erläutert. Zur Vorbereitung fangen Sie hier an zu lesen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… und vergessen auch nicht, die danach folgenden §§ zu inspizieren ;-) Gruß w.Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?
Zeiten des EM-Rentenbezugs werden als Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzen die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.
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Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.[/quote]
Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?
Mathilde kennen Sie überhaupt den Begriff „Gesamtleistungswert“? Hier vergessen die Experten schnell, dass die Fragen häufig von Rentenlaien gestellt werden und driften dann schnell ins tiefste Rentenrecht ab.Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?
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