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Experten-Antwort

Arbeite nach langer Zeit EM Rente

von Mathilde07.11.2018 | 11:37
91 Ansichten
7 Antworten
Ich war jetzt knapp 20 Jahre EM Rentner, da ich damals sehr schwer erkrankt bin. Nun hat sich mein Zustand unerwartet wesentlich verbessert und ich könnte noch mit Mitte 50 einen guten Teil zur Gesellschaft beitragen. Meine Frage wäre, wie verhält sich das mit den 20 Jahren die ich nicht arbeiten war? Sie gilt ja als Anrechnungszeit und bekomme ich dafür dann Entgeltpunkte? Laufe ich Gefahr durch mein Verhalten ansonsten in Altersarmut zu geraten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2018 | 14:05

Hallo Mathilde,

der "Besitzschutz" der EM-Rente bleibt Ihnen für 2 Jahre (24 Kalendermonate) erhalten - das heißt eine Altersrente, die innerhalb von 2 Jahren nach Ende einer EM-Rente beginnt, kann nicht niedriger sein, als diese (§ 88 SGB VI).

Liegt der Beginn der Altersrente mehr als 2 Jahre später, wird nach aktuellen Vorschriften neu gerechnet.

Zeiten des EM-Rentenbezugs werden als Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzen die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.

6 Antworten

Schorscham 07.11.2018 | 11:56
Da kein Mensch heute wissen kann, wie sich die Rentenformel künftig entwickeln wird, sollte man seine bereits bewilligte Rente nicht fahrlässig aufs Spiel setzen. Es steht Ihnen jederzeit frei, im Rahmen Ihres Leistungsvermögens arbeiten zu gehen. Dann würde Ihre Rente zwar ggf. gekürzt, der Anspruch bliebe aber grundsätzlich erhalten. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. MfG
Mathildeam 07.11.2018 | 13:13
Schorsch schrieb

Da kein Mensch heute wissen kann, wie sich die Rentenformel künftig entwickeln wird, sollte man seine bereits bewilligte Rente nicht fahrlässig aufs Spiel setzen.

Es steht Ihnen jederzeit frei, im Rahmen Ihres Leistungsvermögens arbeiten zu gehen.

Dann würde Ihre Rente zwar ggf. gekürzt, der Anspruch bliebe aber grundsätzlich erhalten.

Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

MfG

Wenn ich über mehrere Jahre Vollzeit arbeiten gehe, würde mit Sicherheit eine Nachprüfung veranlasst werden. Dann würde man mir die Rente wohl aberkennen. Ich möchte allerdings arbeiten, das unter anderem weil Zuhause bleiben und nichts tun kein schönes Gefühl ist. Wie verhält es sich mit meiner Altersrente wenn mit die EM Rente aberkannt wird.
chiam 07.11.2018 | 14:16
Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.
Mathildeam 07.11.2018 | 16:22
chi schrieb

Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.

Zeiten des EM-Rentenbezugs werden als Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzen die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.
Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.
Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?
W*lfgangam 07.11.2018 | 20:51
Mathilde schrieb

Zeiten des EM-Rentenbezugs werden als Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzen die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.

[/quote]

Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.[/quote]

Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?

Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.
Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?
Hallo Mathilde, das wird Ihnen gerne in einem Tagesseminar mit einigen/nicht allen Fallkonstellationen erläutert. Zur Vorbereitung fangen Sie hier an zu lesen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… und vergessen auch nicht, die danach folgenden §§ zu inspizieren ;-) Gruß w.
DRVam 07.11.2018 | 21:55
Mathilde schrieb

Zeiten des EM-Rentenbezugs werden als Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzen die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.

[/quote]

Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.[/quote]

Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?

Aber dieser Gesamtleitungswert ist nicht unbedingt derselbe wie bei der Berechnung der ursprünglichen EM-Rente, sondern kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen.
Wovon hängt es ganz konkret ab ob der Gesamtleistungswert niedriger oder höher ausfällt?
Mathilde kennen Sie überhaupt den Begriff „Gesamtleistungswert“? Hier vergessen die Experten schnell, dass die Fragen häufig von Rentenlaien gestellt werden und driften dann schnell ins tiefste Rentenrecht ab.
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