Hallo Sabine,
natürlich können Sie sich eine "Arbeit suchen". Die Tatsache der Stellung eines Antrages auf Teilhabeleistungen (Rehabilitationsleistungen) schränkt unmittelbar Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht ein.
Grundsätzlich steht eine Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Umfang, einer Rehamaßnahme nicht entgegen.
Je nachdem wie Ihre Beeinträchtigungen, mögliche Maßnahmen und aktuell ausgeübte Beschäftigung zusammenstehen, kann man sogar erst recht zielgerichtete Rehamaßnahmen durchführen. Der für Sie zuständige Rehaberater bei der deutschen Rentenversicherung kann Ihnen hierzu bestimmt mehr sagen.
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